Unter den Talaren…
Jan 261993
 

Telefonüberwachungen

durch die Polizei bedürfen bekanntlich richterlicher Genehmigung. Der zuständige Richter muß allerdings den Antrag der Polizei überprüfen, bevor er einen entsprechenden Beschluß erläßt. Die Zeugenaussage des Wilhelmshavener Amtsgerichtsdirektors anläßlich eines Drogenprozesses vor dem Oldenburger Landgericht läßt eine entsprechend sorgfältige Überprüfung zweifelhaft erscheinen. Auf die Hintergründe, die zur telefonischen Überwachung zweier türkischer Männer führten, befragt, äußerte der Amtsgerichtsdirektor, „noch nie habe er derartige Anträge abgelehnt, und immer hätten sie zum Erfolg geführt“. (NWZ vom 27.10.92) (ub)

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