Die nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vorgesehenen Fachausschüsse der Kommunalparlamente haben schon ihre Daseinsberechtigung: wenige Ratsmitglieder konzentrieren sich gemäß ihrer persönlichen Neigung bzw. Vorkenntnisse auf ein Fachgebiet, um fachlich fundierte Empfehlungen für die rechtsverbindlichen Beschlüsse des Verwaltungsausschusses (VA) bzw. des Rates abzugeben. Üblicherweise läuft ein Beschlußverfahren eben in dieser Weise ab: Beratung im Fachausschuß mit entsprechender Empfehlung an den VA und, je nach Tragweite der Entscheidung, an den Rat. In jüngster Vergangenheit wurde in Wilhelmshaven jedoch der Kulturausschuß mehrfach schlichtweg übergangen: sei es bei der Entscheidung über die Aufstellung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals (Obwohl der Kulturausschuß sich zuvor, zum großen Teil auf eigene persönliche Kosten der Teilnehmer, in Berlin mit preußischem „Kulturgut“ befaßt hatte), beim Beschluß über die Begabten- (statt Breiten-) Förderung der Jugendmusikschule, oder bei der Zusatzbeschilderung der Südstadt. In letztem Fall war abzusehen, daß sich die Mehrheit der Ausschußmitglieder gegen eine Beschilderung in dieser Form ausgesprochen hätte.
Der Umgang mit diesem Ausschuß spiegelt in etwa den Stellenwert des kulturellen Lebens in Wilhelmshaven wider, das im Haushalt qualitativ wie quantitativ zunehmend ins Abseits gerät. Warum wird der Ausschuß nicht gleich abgeschafft? Mit den eingesparten Sitzungsgeldern hätte man das Kaiserdenkmal sicher noch vergolden können. (iz)
Aug 101994
Kultur-Ausschuß
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