Abstimmverhalten
Aug 101994
 

Beschluss verhalten

Neulich im Jugendhilfeausschuß: Dieser hatte über die Richtlinien zu entscheiden, nach denen Eltern Beihilfen für die Kosten von Kindertagesstätten, Klassen- und Ferienfahrten bzw. Tages- und Wochenpflege erhalten. Es gab hierzu einen Änderungsantrag, wonach nicht nur Alleinerziehende, sondern im Einzelfall auch Elternpaare entsprechende Zuschüsse erhalten können. Dies betrifft z.B. Paare, bei denen sich ein Elternteil (meistens die Mutter) anfangs für die Brutpflege opfert, später aber, wenn die Kids halbwegs flügge sind, sich der eigenen Aus- oder Fortbildung zuwenden will.
Schlimm genug, daß dieser Antrag abgelehnt wurde. Schlimmer noch das Wie: eine Ja-Stimme, einmal „Nein“ und vier Enthaltungen – letztlich bewirkte also die Ablehnung eines Ausschußmitgliedes, daß diese Option von sozialer Tragweite abgelehnt wurde.
Ähnlich wurde dann über die Förder-Richtlinien in der ursprünglich vorgesehenen Fassung abgestimmt: 2 mal Ja bei 4 Enthaltungen.
Dieses „Abstimmverhalten“ ist in den Ausschüssen unseres Stadtparlamentes kein Einzelfall: Immer häufiger entziehen sich die gewählten Vertreter/innen durch die Stimmenthaltung der Verantwortung, die ihnen von den Bürger/innen durch Abgabe ihrer Stimme (!) übertragen wurde, und überlassen so einer wenig repräsentativen Minderheit (die, in welcher Richtung auch immer, zumindest Rückgrat zeigt), die Entscheidung. Haben wir nicht schon öfter gesellschaftliche Katastrophen dadurch heraufbeschworen, daß wir zu feige waren, unsere Meinung klar und laut zu äußern? (iz)

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