Schiffsemissionen
Feb 082011
 

Noch nicht in Kraft

Emissionsbegrenzung bei Reedern unbeliebt

(jm) Die ‚International Maritime Organisation’ (IMO) soll u.a. für den Meeresschutz sorgen. Doch bis zum Jahre 2005 unterlagen die Seeschiffe keinerlei Emissionsbegrenzungen von Luftschadstoffen. Durch den permanenten Anstieg des Seeverkehrs unter Einsatz immer größerer Schiffe und stärkerer Schiffsmaschinen nahmen die Schadstoffemissionen von Schiffen auf See und in den Häfen dramatische Ausmaße an.

So werden jetzt schon im Bereich der Europäischen Union rund 30% der Schwefel- und Stickoxidemissionen von Schiffen in die Luft geblasen. (Quelle: Lattemann – Entnommen dem Vortrag, den Frau Sabine Lattemann vom Umweltbundesamt auf der Fachtagung „Gefahr Schiffsemissionen – Bestandsaufnahme und Reduzierungspotenziale von Abgasemissionen in der Hochseeschifffahrt am 24.01.11 in Hamburg gehalten hat. Getragen wurde die Veranstaltung vom Naturschutzbund (NABU), dem BUND, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) Wenn nicht noch mehr unternommen würde, könnte der Anteil der Seeschifffahrt an der Gesamt-Emissionsmenge von Schwefeloxiden (SOx) zwischen dem niederländischen und dem dänischen Küstenstreifen auf durchschnittlich 30-40% im Jahre 2020 steigen. Im Elbe-Wesergebiet sowie im Nordteil von Jütland würden gar 40-70% erreicht. Auch im Bereich Skagerrak, Kattegatt und westliche Ostsee würde der Schiffsanteil an den SOx-Emissionen auf 30-40% steigen. Darüber hinaus emittiert die Schifffahrt sowohl krebserregende als auch äußerst klimaschädliche Rußpartikel und dazu noch Kohlendioxid (CO2).
Die IMO stand also unter Handlungsdruck und hat im Jahre 2005 Vorschriften zur Emissionsbegrenzung für Schwefel- und Stickoxide, Rußpartikel und flüchtige organische Verbindungen festgelegt, die schrittweise bis 2020 auf allen Seeschiffen ab einer bestimmten Größe befolgt werden sollen. Des weiteren wurden die Nord- und Ostsee zu Emissionsüberwachungsgebieten (ECAs) erklärt, in denen schärfere Grenzwerte als in den anderen Meeresgebieten eingehalten werden sollen. Hier dürfen Seeschiffe ab 2015 nur noch Treibstoff mit einem Schwefelgehalt von 0,1% einsetzen. Bis dahin dürfen Schiffe auf den küstennahen Routen in der Nord- und Ostsee noch Kraftstoffe mit 1,5%igem Schwefelgehalt verfeuern. Zum Vergleich: Im Treibstoff für PKW und LKW ist nur noch 0,001% Schwefel enthalten. Trotzdem geht der Verband Deutscher Reeder (VDR) gegen die noch immer ein Hundertfaches über dem Schwefelgrenzwert für KFZ-Treibstoffe liegenden Grenzwerte für Seeschiffe auf die Barrikaden: „Studie belegt: Neue Schwefelgrenzwerte schaden dem Seetransport“, fasste die VerkehrsRundschau die Ansicht des VDR in einer Schlagzeile zusammen (15.11.10). Auftraggeber der Studie war der VDR.
Die Reederlobby rechnet sich damit wohl aus, dass längst nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Und wenn die IMO nicht mehr umzustimmen ist, dann wendet man sich an die Regierungen, die das Ganze ja zu überwachen haben. Und da gibt es einige Möglichkeiten, internationale Übereinkommen zu unterlaufen:
So ist z.B. seit dem 01.01.2010 die EU-Richtlinie 2005/33/EG in Kraft. Es handelt sich dabei um die Verwendung von Treibstoffen mit maximal 0,1% Schwefelanteil der in EU-Häfen liegenden Schiffe. Sie muss allerdings von den EU-Hafenstaaten auch umgesetzt werden. Das ist in Niedersachsen bis heute nicht geschehen:
Zunächst vertrat man gegenüber der ‚Gemeinschaft regionaler Natur- und Umweltschutzvereine – Wilhelmshaven und Umzu’ (GNU) die Auffassung, dass diese Richtlinie erst zum 01.01.2011 umgesetzt zu werden braucht. Nach Einschaltung der EU-Kommission musste man den Irrtum zugeben und hat es bis zum 04.08.10 immerhin geschafft, den Entwurf einer „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen“ zu verfassen. Doch in Kraft ist die Verordnung immer noch nicht. Auf Anfrage des ‚Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V.’ (LBU) beim federführenden Nds. Wirtschaftministerium wurde am 26.01.11 von dort mitgeteilt, die „…angesprochene Verordnung ist noch nicht in Kraft, wird voraussichtlich jedoch innerhalb der nächsten 2 Wochen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Niedersachsen veröffentlicht.“
Falls der Entwurf buchstabengetreu in Kraft gesetzt werden sollte, dann ist für die Überwachung nicht die täglich auf den Schiffen mit Kontrollaufgaben befasste Wasserschutzpolizei zuständig sondern die ortsferne Gewerbeaufsicht, der darüber hinaus erst noch ‚Seebeine’ wachsen müssten. Die werden zudem bestimmt nicht jedes Schiff überprüfen (können). Und wenn sie mal einen erwischen, dann fiele das dann fällige Bußgeld so dürftig aus, dass es der Kapitän es schlankweg aus der Portokasse begleichen kann…
Unbeliebt macht sich die Nds. Landesregierung bei ihrem schlampigen Umgang mit der Richtlinie 2005/33/EG bei der Reeder- und Hafenlobby sicherlich nicht.

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