Flüchtlingsunterkunft
Sep 131993
 

Recht gesprochen

Gerichtsurteil zu Gunsten der Bürgerinitiative gegen Ausländerfeindlichkeit

(hh)Der Betreiber ‚eines privaten Asylbewerberheimes wollte mittels eines Gerichtsbeschlusses verhindern, daß die in seinem Heim gemachten Fotos der Öffentlichkeit gezeigt werden.(siehe GEGENWIND Nr. 116) Über den Ausgang einer anschließenden Gerichtsverhandlung berichtet folgender Artikel.

Völlig unverständlich war für einen Richter des hiesigen Amtsgerichtes die Erteilung einer einstweiligen Verfügung, die einem Mitglied der Bürgerinitiative gegen Ausländerfeindlichkeit (BIGAF) verboten hatte,
Bilder der Räumlichkeiten der „Vorgesehenen Flüchtlingsunterkunft“ in der Gökerstraße anläßlich einer Informationsveranstaltung zu zeigen. (siehe GEGENWIND Nr. 116) Schließlich handele es sich nicht um die Privaträume des Herrn Czech, vielmehr bestehe eine Art Mietverhältnis. Die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wie es dort aussehe; das Fernsehen sende anderenorts sogar Liveübertragungen zu derlei Themen.
„Das darf doch wohl nicht wahr sein“ war sein Kommentar, als Rolf Meier als Betroffener von mehreren Besuchen eines Gerichtsvollziehers berichtete, der die Herausgabe der Fotos erzwingen wollte. In dem Urteil heißt es u.a. „(…), daß die Asylanten in unkontrollierter Ausübung ihrer Mindestrechte (sie sind keine Gefangenen) natürlich Gäste empfangen und ihnen das Fotografieren in den Räumen erlauben dürfen, ohne daß es einer Einwilligung des Klägers oder der Stadt Wilhelmshaven bedurft hätte. Eine andere Sicht der Dinge entspricht nicht demokratischen, rechtsstaatlichem Verständnis vom Umgang mit asylsuchenden Menschen.“
Ein weiterer Seitenhieb geht an die Adresse der Stadt Wilhelmshaven, die, so im Urteil zu lesen, die Unterbringung von Asylsuchenden offenbar mit Hilfe des Herrn Czech und seiner Räumlichkeiten für ausreichend halte. Was hier anzuprangern sei, gehe ausschließlich zu Lasten der Stadt. Rolf Meier als Vertreter der BIGAF dagegen „(…) sind seriöse Motive nicht abzusprechen, wenn er sich im Rahmen einer Organisation der Durchsetzung menschenwürdiger Wohn- und Lebensbedingungen von Asylanten annimmt und die Öffentlichkeit mit einer Fotodokumentation zu informieren trachtet. „(hh)

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