§ 129a
Sep 131993
 

Mit Kanonen auf Spatzen

geschossen hat die Wilhelmshavener Polizei wohl, als sie am 9. Juli einige Wilhelmshavener Autonome beim Ankleben von Plakaten überraschte. Zwar mögen sich die Geister am Inhalt des Plakates scheiden, daraus aber gleich eine Werbung für eine terroristische Organisation zu machen – die Kleber erhielten eine Anzeige nach § 129a Abs. 3 StGB – erscheint jedoch etwas übertrieben.
Anlaß für diese Anzeige können eigentlich nur zwei Sätze auf diesem Plakat sein, da es sich bei dem Rest des Textes um die Wiedergabe einer Radiosendung von NDR 1 am 1. Juli 93 handelt. Damit sich unsere LeserInnen selber ein Bild machen können, sollen an dieser Stelle die beiden fraglichen Sätze wiedergegeben werden:
„WOLFGANG GRAMS AUS DER RAF IST AM 26.6.93 VON DER POLIZEI HINGERICHTET WORDEN!!!“
„GEGEN DIESEN FASCHISTOIDEN STAAT HILFT NUR WIDERSTAND AUF ALLEN EBENEN“
Diese Sätze mögen wirklich nicht nach jedermanns Geschmack sein, aber ob sie 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsentzug –soviel stehen auf das Werben für eine terroristische Vereinigung – rechtfertigen, erscheint zweifelhaft. Zumindest fällt mal wieder auf, dass man mit Kanonen auf Linke schießt, gegen die Rechten jedoch meist nur mit Wattebäuschchen vorgegangen wird. (ts)

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