Asylbewerberleistungsgesetz
Sep 131993
 

Noch keine Vorstellungen

hat die Stadtverwaltung, wie die praktische Durchführung des neuen Asylbewerberleistungsgesetzes aussehen wird. (siehe GEGENWIND Nr. 113) Schon seit Monaten Gesetz, kann es nicht angewandt werden, da keine Ausführungsbestimmungen vorliegen. Dies soll sich bis zum 1.11. ändern. Allerdings scheint das System, welches neben einer erheblich gekürzten Sozialhilfe vor allem durch die Vergabe von Sachleistungen bzw. Gutscheinen lebt, völlig undurchführbar. Wird vielleicht demnächst ein städtisches Warenlager errichtet? Schon, jetzt weigern sich Geschäftsleute Gutscheine anzunehmen, weil deren Abrechnung mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Zudem bestehen wohl nicht ganz unberechtigte Ängste vor Fälschungen. Im Deutschen Städtetag diskutiere man bereits, so Sozialdezernent Dr. Milger, den Druck von fälschungssicheren Gutscheinen durch die Bundesdruckerei . Gab es da nicht noch die Farbkopierer? (hh)

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