Muschelbänke
Okt 211998
 

Den Muscheln geht’s mies

Miesmuscheln im Nationalpark weiter gefährdet: Umweltverbände fordern Schutz der Muschelbänke

(red) Auf deutliche Kritik bei BUND, NABU und WWF sind die Pläne der Landesregierung zur Miesmuschelbefischung im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer gestoßen. Der in den letzten Jahren beobachtete, teilweise dramatische Rückgang der Miesmuscheln im niedersächsischen Wattenmeer erfordert aus Sicht der Umweltverbände wie auch des niedersächsischen Landtags ein an den Schutzzielen des Nationalparks ausgerichtetes Miesmuschelmanagement.

Der derzeit diskutierte Entwurf der Landesregierung für ein Konzept erfüllt diesen Anspruch nicht. „Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, kritisieren die Verbände.
Nach dem Entwurf der Staatskanzlei, der mit der Fischerei offenbar abgestimmt ist, sollen von den 187 Muschelbänken künftig lediglich 49 Standorte geschont werden. Auf die Fläche umgerechnet werden von 1.270 Hektar Muschelbereichen (1997) noch nicht einmal 160 Hektar geschützt. „Peinlich wenig“, monieren die Verbände, denn somit dürfen über 85% der Muschelfläche im Nationalpark zerstört werden. Das hat mit einem ökologisch verträglichen Miesmuschelmanagement nichts zu tun und ist mit den Naturschutzzielen eines Nationalparks erst recht nicht vereinbar. Abgesehen von diesem dürftigen, nach rund einem Jahr Verhandlungszeit erzielten Ergebnis konnte die Staatskanzlei die Kriterien für die Auswahl der zu schützenden Muschelbänke nicht nachvollziehbar erläutern.

MiesmuschelnGemäß der Entschließung des Landtages vom 10. August 1997 sollen Miesmuschelbänke im niedersächsischen Wattenmeer für Konsummuscheln nicht mehr befischt werden und die Entnahme der Muschelsaat soll am Gesamtbestand orientiert werden. Lagestabile Muschelbänke sind dabei besonders zu schützen. Aus Naturschutzsicht ist es daher unverzichtbar, zumindest sämtliche lagestabilen Bänke von der Befischung auszunehmen. Als weitere Leitlinie für ein künftiges Miesmuschelmanagement fordern die Verbände:

♦ Genehmigungen des Staatlichen Fischereiamtes in Bremerhaven zur Muschelfischerei im niedersächsischen Wattenmeer dürfen nur im Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung erteilt werden.

♦ Muschelbänke im Watt dürfen zur Saatmuschelgewinnung nur dann im Umfang von bis zu maximal 10 % befischt werden, wenn sonst echte Existenzgefährdung der Betriebe droht.

♦ Auslaufende Lizenzen dürfen nicht neu an andere Betriebe vergeben werden.

♦ Es muss ein an Nationalpark und Miesmuschelbestand orientiertes Managementkonzept erstellt und umgesetzt werden, wie es der Landtag eingefordert hat.

Derzeit werden – entgegen der früheren Zusicherung – zurückgegebene Lizenzen für Muschelkulturen an andere Betriebe neu vergeben. So werden Chancen zur sanften Reduzierung der Eingriffe nicht genutzt, eine nationalparkgerechte Steuerung der Muschelfischerei wird erheblich erschwert.
Die Umweltverbände mahnen an, bei Eingriffen in Miesmuschelbänke im Watt (als besonders geschützte Biotope nach §28a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes) von Beginn an ordnungsgemäß beteiligt zu werden – ein Punkt, den Staatskanzlei und Umweltministerium offensichtlich unterschiedlich auslegen. BUND und NABU kündigten an, dies juristisch überprüfen zu lassen.

Existenz der Betriebe sichern
Alle beteiligten Verbände haben signalisiert, dass die Existenz der drei Fischerei- betriebe nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden solle. Hiermit sollten die Hauptbetriebe leben können, zumal nach Aussage der Sprecherin der niedersächsischen Muschelbetriebe, Manuela Gubernator, lediglich 5% der Muschelbänke tatsächlich befischt werden müssen.
Während in anderen Bundesländern sowie in Dänemark und den Niederlanden die Saatmuschelfischerei im Watt gänzlich eingestellt worden ist, scheint sich das Land Niedersachsen an trilateral getroffene Absprachen in diesem Fall nicht halten zu wollen, ebenso wenig an die Empfehlung des Nationalparkbeirates, das entsprechende Konzept der Nationalparkverwaltung in seiner Sitzung am 13.10.98 zu diskutieren.

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