Asylbewerber
Okt 211998
 

Diskriminierung und Isolierung

Die Umstellung auf Wertgutscheine kostet die Stadt einen Batzen Geld

(noa) Ab dem 1. November wird auch in Wilhelmshaven die Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes umgesetzt, nach der Asylsuchende im Verfahren statt Bargeld Wertgutscheine erhalten sollen. Seit der Gesetzesänderung vom 1.6.97 haben schon zahlreiche Kommunen diese Bestimmung angewandt.

Wilhelmshaven wurde in diesem Jahr von der Bezirksregierung angewiesen, auch endlich zur Tat zu schreiten, und mittlerweile sind die Vorbereitungen fast abgeschlossen.
Die Wilhelmshavener Jungsozialisten hatten für den SPD-Unterbezirksparteitag am 18.9.98 einen Initiativantrag gegen diese Maßnahme vorbereitet, der, wäre der Parteitag nicht sowieso faktisch ausgefallen (vgl. ’SPD-Quickie‘), gekippt worden wäre, weil die Jusos eine zu kleine Gruppe sind. Tendenz des Antrages: Der Parteitag solle die SPD-Ratsfraktion zur Ablehnung der Einführung der Einkaufsgutscheine auffordern und das Niedersächsische Innenministerium auffordern, entsprechende Ministererlasse zurückzunehmen.
Nach Auffassung der Jusos widerspricht die im Gesetz geforderte Praxis den Artikeln 1 (Menschenwürde) und 3 (Diskriminierungsverbot) des Grundgesetzes.

Wir zitieren aus der Antragsbegründung:
„…Die staatlich angeordnete Einführung der ‘Gutscheine’ treibt die gesellschaftliche Isolation und Deklassierung der betroffenen Nicht-Deutschen weiter voran. Dem am 1. Juni 1997 verschärften Asylbewerberleistungsgesetz folgend, werden die Leistungen nach dem Sozialhilfesatz (80% des Existenzminimums) nicht mehr als Bargeldausgabe, sondern in Sachleistungen erbracht. Dies soll über ‘Gutscheine’ und ein geringes Taschengeld (80 DM/Monat) geregelt werden. In der Konsequenz heißt das, daß die Betroffenen ausschließlich in ausgesuchten Lebensmittelketten oder in eigens dafür eingerichteten Warenausgabestellen einkaufen können. Unabhängig von der jeweiligen konkreten Handhabung des Gutscheinsystems bedeutet diese Regelung für Flüchtlinge die ständige Konfrontation mit Demütigung und Diskriminierung. Durch die seltsame Form der Bezahlung richtet sich die Aufmerksamkeit der anderen KundInnen auf die Betroffenen und erzeugt durch die langwierige Prozedur an der Ladenkasse Unmut bei den Wartenden. Den MigrantInnen und den Deutschen wird einmal mehr deutlich gemacht, daß sie nicht dazu gehören, daß für sie andere Regeln selbst bei normalen Alltagsverrichtungen gelten. Da nur bestimmte Geschäfte die ‘Gutscheine’ akzeptieren, ist die Wahl der Einkaufsmöglichkeiten und damit die Wahl der Produkte erheblich eingegrenzt. …“

Das Sozialamt Wilhelmshaven, in dessen Zuständigkeitsbereich die Durchführung der neuen Bestimmung fällt, hat die praktische Abwicklung einer darauf spezialisierten Firma, der „Sodexho“ mit Sitz in Frankfurt/Main, übertragen. Diese Firma fordert zwar eine Vergütung in Höhe von 2% des Nennwertes der Gutscheine, doch dieses Verfahren ist dennoch preiswerter als zusätzliches Personal, das die Stadt einstellen müsste, wollte sie die Abrechnung mit den einzelnen Firmen selber vornehmen.

Wie wird es aussehen?
Es wird Gutscheine im Wert von 5 DM, 10 DM, 20 DM und 50 DM geben. Am Monatsanfang müssen die Gutscheine von den Bezugsberechtigten persönlich beim Sozialamt abgeholt und unterschrieben werden. Die Befürchtung der Jusos, dass Betroffene im Krankheitsfall sich nicht mit Lebensmitteln versorgen könnten, weil die Gutscheine nicht übertragbar seien und man sich an der Ladenkasse ausweisen müsse, trifft nicht zu. Beim ersten Mal bekommen die GutscheinbezieherInnen eine Kundenkarte ausgehändigt, die an der Ladenkasse mit vorgezeigt werden muss, sodass man dann auch jemand anderen mit Gutschein und Karte zum Einkaufen schicken kann.

Wohl aber wird es die im Juso-Antrag angekündigte massive Einschränkung der Auswahl an Waren geben. Nach dem augenblicklichen Stand der Dinge gibt es in Wilhelmshaven 32 Einzelhandelsfirmen, die die Gutscheine akzeptieren, bei denen die in Frage kommende Personengruppe also einkaufen kann. Zusätzlich zu den Aktivitäten der Sodexho hat die Stadt per Zeitungsaufruf Einzelhändler gesucht, die sich dem System anschließen. Auf der bisherigen Liste fehlen die ausländischen Einzelhändler außer dem Asia-Shop noch, doch, so Sozialamtsleiter Schulz: „Es ist damit zu rechnen, dass die betroffenen Personen die Inhaber ihrer bevorzugten Geschäfte veranlassen werden, sich bei der Stadt zu melden, damit diese ihren Kundenkreis weiter bedienen können.“

Wer ist betroffen?
Gemeint mit dem Gesetz, das ganz offensichtlich – wenn auch vergeblich – zur Abschreckung vor der Einwanderung nach Deutschland dienen soll, sind AsylbewerberInnen, deren Verfahren noch läuft, sowie abgelehnte Asylsuchende, die aber per „Duldung“ bleiben dürfen. In Wilhelmshaven handelt es sich um 448 Personen in 169 Haushalten. Von diesen 169 Haushaltsvorständen haben einige bisher ihr Geld über- wiesen bekommen. Damit ist jetzt Schluss; sie müssen künftig persönlich „antreten“.
Im Sozialamt wird es ab Ende Oktober also regelmäßig zum Monatsletzten/-ersten ein noch größeres Gedränge geben als gewohnt.

Mehraufwand für das Sozialamt
Wie viel Geld in Gutscheinen und bar die Asylsuchenden bekommen, ist abhängig von ihrem Alter. Alleinlebende Erwachsene und Haushaltsvorstände erhalten 440 DM in Gutscheinen und 80 DM bar; die anderen Erwachsenen 390 + 80 DM. Acht- bis 15jährige bekommen 350 DM in Gutscheinen und 40 DM bar, und für unter Achtjährige gibt es 260 + 40 DM. Insgesamt 135.000 DM in Gutscheinen wird das Sozialamt monatlich ausgeben. Natürlich ist das ein größerer Arbeitsaufwand als die Überweisung oder die Auszahlung per Scheck, und die Belastung für die betroffenen MitarbeiterInnen wird durch Unmutsbezeugungen der Bezugsberechtigten, die es bequemer gewohnt sind, zusätzlich steigen.
Der finanzielle Mehraufwand für den Sozialhaushalt der Stadt wird jährlich 30.000 bis 40.000 DM betragen; bei der augenblicklichen Zahl der unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallenden Menschen gehen 32.800 DM an die Vertragsfirma, die die Abrechnung mit den Einzelhandelsunternehmen vornimmt.
Wie viel Mehraufwand die vorbereitenden Arbeiten gemacht haben und noch machen, kann der Sachgebietsleiter Albers nicht genau angeben – viel auf jeden Fall.
Wie sehr das Sozialamt sich auch bemüht, diese neue Gesetzesbestimmung möglichst human durchzuführen, es wird doch unvermeidlich auf weitere Diskriminierung und Isolierung der betroffenen Menschen, die ohnehin schon weniger Geld als andere SozialhilfeempfängerInnen bekommen, hinauslaufen.

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