Naturschutzgebiet vom Nikolaus?
„Für den Bereich des ‚Bordumer Busch’ läuft zur Zeit ein Unterschutzstellungsverfahren seitens der Oberen Naturschutzbehörde“, steht im Entwurf zum „Hafenentwicklungsplan – Innenhafen-Konzept“, den das Amt für Stadtplanung und –entwicklung (namentlich Michael Witt) unlängst vorlegte.
Ganz richtig ist das nicht. Wie im Gegenwind, den BUND-Blättern und auch in der „WZ“ mehrfach zu lesen war, ist das Verfahren längst abgeschlossen. Einzig ein regelmäßig vorgetragenes, jede juristische Grundlage sowie jegliche Begründung entbehrendes Veto unseres Kämmerers Wolfgang Frank konnte über Jahre verhindern, dass die Schutzgebietsverordnung in Kraft trat. „Vorgesehen ist die Ausweisung eines ca. 34 ha großen Naturschutzgebietes, um den Erhalt und die Entwicklung der in den letzten Jahrzehnten entstandenen naturnahen, arten- und strukturreichen Waldbestände zu gewährleisten“, fährt Witt korrekt fort. „Eine Freizeitnutzung ist hier auf Grund der entstandenen störungsempfindlichen Lebensräume nicht vorgesehen.“ Dass die Herrichtung dieser Militäraltlast für irgendwelche anderen Zwecke als Naturschutz – ob Freizeit oder Gewerbe – sich schon aus finanziellen Gründen verbietet, hat Witt in der Vergangenheit bereits durchblicken lassen. Im Konzept sieht er vor, dass die naturschutzfachlichen Anforderungen für dieses Gebiet in die Bauleitplanung einfließen sollen.
Allerdings ist es wohl weniger den vernünftigen Ansichten von Witt zu verdanken als den rührigen W’havener Kreisgruppen des BUND und des NABU, dass Frank jetzt anscheinend klein beigegeben hat. Unentwegt erinnerten sie die Bezirksregierung an die offene Angelegenheit, erwirkten schließlich eine Gesprächsrunde, auf der Frank seine diffusen Bedenken offen legen sollte. Als der an dem (zuvor schon mehrfach verschobenen Termin) wieder was Wichtigeres vorhatte, wurde es wohl auch der Bezirksregierung zu viel. Die Verbände haben jetzt berechtigten Grund zu der Annahme, dass die Verordnung – ob mit oder ohne Franks Wohlwollen – in Kürze in Kraft treten wird. Damit hätte Wilhelmshaven – bislang in dieser Hinsicht Schlusslicht in Niedersachsen – sein erstes Naturschutzgebiet. (iz)
Urwaldähnlicher Laubmischwald in Wilhelmshaven steht jetzt unter Naturschutz
Bezirksregierung erlässt Verordnung für den „Bordumer Busch“
Der im Süden von Wilhelmshaven gelegene „Bordumer Busch“ ist ab sofort Naturschutzgebiet – die Bezirksregierung Weser-Ems hat jetzt eine entsprechende Verordnung erlassen. Das neue Naturschutzgebiet ist 34 Hektar groß; die Flächen gehören der Stadt Wilhelmshaven.
Der Bordumer Busch ist seit Jahrzehnten gesperrt und blieb daher ungenutzt – da konnte sich der teils angepflanzte, teils natürlich entstandene Sekundärwald mit unterschiedlichen Feuchtgraden ungestört entwickeln. Der urwaldähnliche Laubmischwald mit einer reichen und vielgestaltigen Kraut-, Strauch- und Baumschicht bietet heute einer Vielzahl seltener und bedrohter Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum und ist daher aus der Sicht der Bezirksregierung besonders schützenswert.
Wer sich über die Abgrenzung des Schutzgebietes oder über die Inhalte der Verordnung informieren will, kann die Unterlagen bei der Stadt Wilhelmshaven während der Dienstzeiten einsehen. Ebenso steht auch die Bezirksregierung Weser-Ems (Ingolf Faida, Tel. 0441/799-2293) für Auskünfte zur Verfügung.
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