Stadtverwaltung ... bitte melden!
Hat OB Menzel eine Kontaktsperre gegen das Ingenieurbüro Tober verhängt?
(hk) Seit Monaten versucht Rüdiger Tober, seine Pläne für die Bebauung der Wiesbadenbrücke (siehe GW 223) mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Doch er bekommt immer nur die Auskunft: „Ich darf Sie nicht weiterverbinden“.
Was ist da los? Dem Gegenwind wurden Aktenvermerke und Briefe des Toberschen Ingenieurbüros ICP (Investment Consult Project Development) zugespielt, die vermuten lassen, dass unser Oberbürgermeister nicht möchte, dass die im ICP-Planungsbüro erarbeiteten Planungen Eingang in die heiligen Hallen der Stadtverwaltung finden. Dabei haben diese Planungen genau die Kragenweite der auf der letzten Sitzung des städtischen Ausschusses für Planen und Bauen (Bauausschuss) vorgestellten Untersuchung des Bremer Planungsbüros plan-werkStadt und der Oldenburger Stadterneuerungsgesellschaft re.urban zur Jade-Allee (Jade-Allee)
Aus den Aktenvermerken:
23.10.2006: Frau A. (Sekretärin von Stadtbaurat Kottek) teilte Herrn Tober mit, dass sie mit Herrn Tober nicht sprechen darf, weil der Oberbürgermeister Menzel eine Dienstanweisung gegeben hat, die jeden Kontakt mit Herrn Tober untersagt.
Frau A. wird jedoch Herrn Kottek die Information bezüglich des gewünschten Rückrufes weitergeben, jedoch wird dies keinen Erfolg haben, da Herr Kottek sich ja auch an diese Dienstanweisung halten muss.
14.11.2006: … um Weiterleitung zu Herrn Witt gebeten. Frau B. (Sekretärin des Leiters des Stadtplanungsamtes Witt) erklärte, dass Herr Witt zur Zeit und auch in den nächsten Tagen nicht erreichbar ist“
14.11.2006: Frau C. (Sekretärin von Stadtbaurat Kottek) bestätigte, dass Herr Kottek in seinem Büro ist und schaltete dann weiter. Es meldete sich jedoch niemand, sondern der Telefonhörer wurde sofort aufgelegt. Bei einem erneuten Versuch erklärte Frau C., dass Herr Kottek ihr mitgeteilt hat, wenn Herr Tober anruft, dann darf sie das Gespräch nicht durchstellen.
16.01.2007: Am 16.01.2007 um 8:55 Uhr erreichte Herr Tober telefonisch Herrn Witt, Leiter des Bauplanungsamtes, über dessen Mobilfunknummer XXXX. Herr Witt erklärte, dass er aufgrund der immer noch bestehenden Dienstanweisung des Oberbürgermeisters dieses Gespräch sofort beenden muss.
Am 16.01.2007 sprach Herr Tober um 9:33 mit Frau A., Sekretärin von Herrn Stadtbaurat Kottek ( Rufnummer 16-xxx) und bat um Weiterleitung des Gespräches zu Herrn Kottek. Frau A. weigerte sich mit dem Hinweis : „Die Dienstanweisung des Oberbürgermeisters besteht noch.“
Zwischenzeitlich wurden die Leute vom Ingenieurbüro Tober ein wenig unruhig und Rüdiger Tober schrieb am 22. Januar 2007 an den Leiter des Rechtsamtes der Stadt Wilhelmshaven den folgenden Brief:
Betrifft: Kontaktsperre Stadtverwaltung ./. Tober aufgrund einer Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Menzel
Sehr geehrter Herr Minssen,
an der Ausübung unserer beruflichen Tätigkeit, hier insbesondere die des Unterzeichners, werden wir durch eine Dienstanweisung des Oberbürgermeisters sehr stark beeinträchtigt, weil diese uns jeglichen Kontakt u.a. mit dem Baudezernat (Herrn Baudezernenten Kottek) und dem Bauplanungsamt (Herrn Stadtbaurat Witt) untersagt.
Wir verweisen hierzu auf die Anlagen 1 – 4 und auf unser Schreiben vom 17.01.2007 mit den zugehörigen Anlagen.
Betrachten Sie bitte dieses Schreiben als eine offizielle Anfrage mit dem Hinweis und der Bitte um Beachtung Ihrer Auskunftspflicht gegenüber einem Bürger der Stadt in der Angelegenheit eines verwaltungsrechtlichen Problems. Zumal sich dieser Bürger keiner Schuld bewusst ist und in keiner Weise der Stadtverwaltung oder irgendeiner Person, die im Dienst der Kommune steht, Schaden zugefügt hat.
Wir bitten um Klärung des Sachverhaltes und um Beantwortung folgender Fragen:
- Welchen Grund hatte der Oberbürgermeister für die Dienstanweisung ?
- Auf welchen Paragraphen beruht die Dienstanweisung bzw. auf welche Stadtrichtlinien oder welche Stadtverordnung stützt sich diese ?
- Welche Schuld wird dem Unterzeichner vorgeworfen ?
- Trägt die Stadtverwaltung diese Anordnung mit ?
Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens.
Sollte diese Frist nicht eingehalten werden oder auch der Inhalt der Auskunft für uns nicht befriedigend ausfallen, werden wir die Partei unseres Vertrauens auffordern, die Problematik innerhalb einer öffentlichen Ratssitzung durch Befragen des Oberbürgermeisters zu klären.
Ähnlich gelagerte Willkürakte des Oberbürgermeisters gegenüber dem Unterzeichner in den vergangenen 5 Jahren lassen die berechtigte Vermutung aufkommen, dass der Oberbürgermeister nicht aus sachlichen, sondern aus emotionalen persönlichen Gründen handelt und argumentiert.
Deshalb muss endgültig einmal die Frage beantwortet werden, was der Unterzeichner dem Oberbürgermeister „Böses“ angetan hat. ( … )
Wir fühlen uns durch die Dienstanweisung des Oberbürgermeisters diskriminiert, beleidigt und gedemütigt. Das Verhalten des Oberbürgermeisters betrachten wir als einen Willkürakt gegenüber einer einzelnen Person, wobei der Oberbürgermeister die demokratischen Grenzen weit überschritten hat.
Seine Handlungen entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Der Oberbürgermeister missbraucht unseres Erachtens hier sein Amt als alleiniges Stadtoberhaupt und gefährdet damit Arbeitsplätze.
Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing. Rüdiger Tober Geschäftsführender Gesellschafter ICP GmbH
Wir stehen nicht hinter den Planungen, die die ICP für die Bebauung der Wiesbadenbrücke vorgelegt hat. Diese Mischung aus Schickeria, teueren Eigentumswohnungen und innovativem Begegnungscenter ist für uns nicht so ganz schlüssig – aber wir sind schließlich auch der Gegenwind. Den Verantwortlichen der Stadt müsste bei der Toberschen Planung eigentlich das Herz aufgehen – da wird ihnen ein Bebauungs- und Nutzungskonzept für die Wiesbadenbrücke vorgelegt, das im Grunde von vorne bis hinten der Denkweise der Stadtplaner entspricht. Und das alles inklusive Finanzierung!!
Und dann steht da unser Oberbürgermeister Menzel und verhindert jeglichen Kontakt zwischen den Planern und den dazugehörigen städtischen Verwaltungsabteilungen. Passieren solche Sachen eigentlich auch in anderen Städten?
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