Gesetzwidrig
„HilfslehrerInnen“ dürfen nur außerhalb des Schulbetriebes eingesetzt werden
(noa) In unserer Ausgabe 106 berichteten wir unter der Überschrift „Lehrkräfte light“ von einem besonders fragwürdigen Versuch, den LehrerInnenmangel an den Wilhelmshavener Schulen zu vertuschen: die Einstellung von im Schnellverfahren ausgebildeten ABM-Kräften als Hilfslehrerinnen.
Seit den Osterferien sind die 15 Frauen nun in den Schulen tätig – trotz aller Bedenken und erheblicher Zweifel an der Legalität des Einsatzes. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft veröffentlichte in der neuesten Ausgabe ihrer Zeitung „Rohrstock“ die Verfügung des Niedersächsischen Kultusministeriums, aus der klar hervorgeht, daß eine Beschäftigung der ABM-Kräfte im Unterricht gesetzwidrig ist: „Aus Par. 38 NSchG folgt, daß alle an der Schule mit der Lehre und der pädagogischen Betreuung sowie vorbereitenden Tätigkeiten und Hilfsarbeiten betrauten Personen, die in Ergänzung zu den Lehrern tätig werden, in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land und unter Aufsicht des Landes stehen. Die anderen Mitarbeiter, die an der Schule tätig sind, befinden sich in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger.
Es muß also sichergestellt sein, daß die genannten ABM-Kräfte entweder so eingesetzt werden, daß sie eindeutig zu der zuletzt genannten Gruppe gehören, oder dass ihre Tätigkeit außerhalb des Schulbetriebes in alleiniger Verantwortung des Schulträgers erfolgt, dieser also quasi nur das Schulgebäude für einen außerschulischen Zweck nutzt …. “
Die Bezirksregierung Weser-Ems ergänzte diese kultusministerielle Verfügung um die konkretisierende Bestimmung, daß den ABM-Kräften „keine pädagogischen Funktionen – auch nicht im weitesten Sinne – übertragen werden“ dürfen.
Unbekümmert werden die Hilfslehrerinnen aber seit Wochen u.a. eben auch mit pädagogischen Aufgaben „im weitesten Sinne“ betraut. Laut „Rohrstock“ will die staatliche Schulaufsicht in Wilhelmshaven erst dann eingreifen, „wenn es Probleme gibt“ – also voraussichtlich gar nicht.
„Probleme“, die so offenkundig sind, dass ein „Eingreifen“ nötig wird, weiden wohl kaum auftreten, denn sicherlich bringen die Frauen, die sich für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt haben, genügend Engagement und Interesse mit, um mit den Kindern nett umzugehen und keine allzu groben Fehler zu machen. Der gesetzwidrige Zustand wird also voraussichtlich anhalten, zumal die SchulleiterInnen und LehrerInnen, denen eine pädagogische Hilfskraft zugeordnet wurde, keinen Alarm schlagen werden.
Eine andere Seite hat die ganze Angelegenheit: Gegenüber den betreffenden Frauen verhalten sich die Stadt und das Arbeitsamt ausgesprochen unfair. Eine Weiterbeschäftigung der Hilfslehrerinnen nach Beendigung der AB-Maßnahme (maximal zwei Jahre) kommt nicht in Frage. Die Stadt kann sich die Übernahme bekanntermaßen nicht leisten, und das Kultusministerium hat in seinem o.a. Erlaß vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, daß es sich nicht darauf einlassen wird, die Fakten, die hier geschaffen wurden, nachträglich zu sanktionieren: „Darüber hinaus sollte die Stadt Wilhelmshaven (aktenkundig) besonders darauf hingewiesen werden, daß demzufolge eine Übernahme der betr. Kräfte in den Landesdienst auch nach Auslaufen der ABM-Mittel oder sonstwie geartete finanzielle Leistungen des Landes in diesem Zusammenhang ausgeschlossen sind.“
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