Keine Wertstoffe
Jun 221992
 

Der gelbe Sack

macht nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung – in Anlehnung an ein Urteil des Bundesgerichtshofes – aus Abfällen noch lange keine Wertstoffe.
Der sogenannte objektive Abfallbegriff hat demnach Vorrang vor der Einstufung eines Stoffes oder Gegenstandes als „Wertstoff“ oder „Wirtschaftsgut“, wenn nicht der Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwertung geführt werden kann.
Im Gegensatz zu anderen Landesregierungen wird das Niedersächsische Umweltministerium damit der Tatsache gerecht, daß die Industrie von einer stofflichen Verwertung insbesondere der Kunststoffabfälle, die statt wie früher in der grauen Tonne jetzt im gelben Sack oder den „Recycling-Tonnen“ im Supermarkt landen, noch weit entfernt ist. Dieses Festhalten am Abfallbegriff hat zur Folge,
– daß vereinfachte Genehmigungsverfahren für die „Sortieranlagen“ vorerst nicht zulässig sind, sondern nach dem strengen Abfallrecht beurteilt werden müssen,
– daß die behördliche Kontrolle über die Abfallströme weiterhin garantiert bleibt, da nach der derzeitigen Bearbeitungskapazität höchstens 18% der Kunststoffe und Verbundverpackungen verwertet werden können,
– daß Verträge, die derzeit zwischen der DSD („Grüner Punkt“) und Kommunen bzw. Landkreisen geschlossen werden, den Passus enthalten sollten: Kunststoff- und Verbundverpackungen werden erst dann getrennt eingesammelt, wenn die Verwertungsfrage befriedigend gelöst ist und entsprechende, abfallrechtlich korrekte Sortieranlagen vorhanden sind. (iz)

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