Neues von der Kampfhund-Front
Der Tod eines Hamburger Kindes, das durch zwei so genannte Kampfhunde getötet wurde, brachte im vergangenen Jahr über Monate ganz Deutschland in Wallung. Im Spätsommer berichteten wir mehrfach über lokale Auswirkungen der Problematik, u. a. über die Klage einiger Wilhelmshavener Hundehalter gegen die Gefahrtierverordnung (Nr. 161, S. 9). Seitdem ist es still geworden um dieses Reizthema – nur die Tierheime registrierten mit zeitlicher Verzögerung einen Anstieg abgegebener oder ausgesetzter Hunde der betroffenen Rassen -, bis kürzlich der beim Hamburger Vorfall maßgeblich beteiligte Hundehalter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Jetzt erhielten wir aktuelle Informationen des Wilhelmshavener Klägers, darunter folgenden
Entgegen den Artikeln der Zeitungen „Guten Morgen Sonntag“ und „WZ“ wurde die von uns beantragte „vorläufige Regelung“ (Eilverfahren) bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht vom OVG Lüneburg verworfen, weil die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang hat. Vielmehr war das OVG Lüneburg der Ansicht, es sei nicht zuständig. Bekommt einer von uns diskriminierten Hundehaltern in angegebener Sache Probleme, können bzw. müssen wir uns an das Amtsgericht wenden und eine „Einstweilige Anordnung“ beantragen. Zumal die Landesregierung dem OVG Lüneburg und uns zugesichert hat, dass es keinerlei Maßnahmen gegen uns geben wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache*.
Das OVG Lüneburg hat abschließend verkündet, dass es sich bemühen wird, eine schnelle Entscheidung herbeizuführen, damit unsere Haustiere nicht allzu lange mit dem Leinen- und Maulkorbzwang gequält werden. Es hat deutlich herausgestrichen, dass diese Maßnahmen nicht gut für den Hund sind. Die Kläger aller Parallelverfahren in Niedersachsen haben den gleichen Beschluss erhalten.
Auch das milde Urteil gegen den Halter des Hundes, der den 6jährigen Volkan in Hamburg tot biß (3,5 Jahre Gefängnis) zeigt, dass die gesamte Situation von der Politik recht überbewertet wird. Der zuständigen Staatsanwaltschaft ging es nicht in erster Linie darum, den Halter als Menschen zu bestrafen, sondern sie wollte ein Exempel an ihm als Hundehalter statuieren. Jedoch wurde die Staatsanwalt vom Gericht in ihre Schranken verwiesen.
Das heißt nicht, dass ich dieses Urteil für angemessen halte. Aber es ist wohl verständlich, dass wir Hundehalter uns an alles klammern, was positiv für uns auszulegen ist.
Frank Oltmann, Adolfstr. 18, 26382 Wilhelmshaven
*Die Hauptsache ist der Normenkontrollantrag gegen die Gefahrtierverordnung, die im Extremfall eine Tötung der Tiere bestimmter Rassen vorsieht; zusätzlich haben die Kläger einen Eilantrag gestellt, damit Tiere nicht vorzeitig getötet werden auf Grund einer Verordnung, deren Rechtsgültigkeit erst noch festgestellt werden muss – Red.
Sollten er und seine Mitkläger beim OVG Lüneburg eine Niederlage erleiden, sind die nächsten Stationen das Bundesverfassungsgericht und dann der Europäische Gerichtshof in Verbindung mit der EU-Kommission für Menschenrechte in Straßburg. Gegen die Niedersächsische Landesregierung hat er bereits Strafantrag gegen Volksverhetzung gestellt. Dies steht im Zusammenhang mit der Argumentation vieler Hundehalter, die die Behandlung der Hunde und ihrer Halter mit der Behandlung der Juden durch das Nazi-Regime gleichsetzt (ein Vergleich, den nicht nur unsere Redaktion empört ablehnt, s. Kommentar im Gegenwind Nr. 160, S. 5).
Eine Unterordnungsprüfung bei der Rettungshundestaffel, wie sie ein anderer Halter im Gegenwind-Interview empfahl (Nr. 161, S. 8), ist als positiver Wesenstest für den Hund nicht ausreichend. Anerkannt sind nach Gefahrtierverordnung nur die vom VDH anerkannten Begleithundeprüfungen, in Wilhelmshaven angeboten vom Polizei-, Schutz- und Gebrauchshundesportverein e. V., Triftweg 38 D, Tel. 04421-69022.
Für aktuelle Informationen, wie es zur Zeit im anhängigen Normenkontrollverfahren bzw. in Gesamtdeutschland steht, gibt der Verfasser des Leserbriefs gern Auskunft unter Tel. 0174———
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