Bravo, FDP!
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg, demzufolge die finanziellen Verhältnisse der Wirtschaftsförderung dem einzelnen Ratsmitglied erläutert werden müssen, ist tatsächlich ein „grandioser Sieg“.
Nicht nur die FDP beklagt die Tatsache, dass durch die Gründung von städtischen Gesellschaften laufend weitere Teile der öffentlichen Aufgaben (und damit Ausgaben) der Kontrolle durch den Rat der Stadt und damit durch die Öffentlichkeit entzogen werden.
Am 13.09.07 berichtete die „WZ“ über eine entsprechende Presseerklärung der FDP und Dr. Michael von Teichmans Warnung an die Stadt davor, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Daran hat die Stadt sich jedoch nicht gehalten. Schon am nächsten Tag erfuhren die WZ-LeserInnen, dass die Stadt in die Berufung gegangen ist. „Bei einem Bestand des Urteils würden schutzwürdige Interessen von wirtschaftlichen Einrichtungen der Stadt weitreichend verletzt“, begründet die Stadt ihren Schritt.
Das FDP-Verfahren war 2005 angestrengt worden. Wenn das Urteil im Berufungsverfahren wieder zwei Jahre auf sich warten lässt, wird es wahrscheinlich niemanden mehr interessieren, was es damals mit dem 150.000 € auf sich hatte. Aber vielleicht kommt dann endlich mal Transparenz in den Umgang der städtischen Betriebe mit unserem Geld! (noa)
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