Jun 121989
Unerwünscht
sind Ausländer in der Diskothek „Valentino“. Der Anruf eines darüber wütenden Bürgers der Stadt beim Ordnungsamt machte klar, daß von hier keine Unterstützung zu erwarten ist. „Die Besitzer haben da das Hausrecht und die brauchen nur die reinzulassen, die sie dort haben wollen“, so die Antwort des Ordnungsamtes. Schon mal was von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner Sprache … “ gehört?
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