in der ÖTV trafen sich am 26.1. nach Jahren der Funkstille in diesem Bereich im Gewerkschaftshaus zu einer Mitgliederversammlung. Was KollegInnen über die Arbeitsbedingungen „bei Kirchens“ berichteten, bestärkte die Anwesenden darin, daß regelmäßiger Kontakt, Erfahrungsaustausch und Informationen über Rechte dringend notwendig sind.
So gibt es einen Dienststellenleiter, der mit der Begründung, das Bildungsurlaubsgesetz habe keine Gültigkeit im kirchlichen Bereich, Bildungsurlaub verweigert, und in einem anderen kirchlichen Betrieb bekommt die Mitarbeitervertretung oft mehrere Tage nach erfolgter Neueinstellung die Papiere zur Genehmigung der Einstellung auf den Tisch.
Die nächste Mitgliederversammlung wird am 27. April um 19.30 Uhr im Gewerkschaftshaus stattfinden. (noa)
Mrz 071994
Kirchliche Mitarbeiter
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