Spargesetze
Nov 201996
 

Verunsicherung

entsteht durch die Spargesetze, die zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Durch die Änderung des § 56 Arbeitsförderungsgesetz entfällt die Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit, Behinderten berufsfördernde Leistungen zu gewähren.
Das Landesarbeitsamt Niedersachsen/Bremen hat schnell reagiert und den Trägern von Berufsförderlehrgängen die erst in diesem Jahr abgeschlossenen Dreijahresverträge
gekündigt. In Wilhelmshaven ist davon der Berufsförderlehrgang des CVJM in der Marktstraße betroffen. Gesichert ist dort noch der laufende Lehrgang bis zum Ende des Schuljahres. Die jungen Leute, die seit August dort sind, werden ihr Förderungsjahr ohne Einschränkung weiterführen und abschließen können.
Für künftige Lehrgänge wird der Träger jedoch nicht mehr mit dem Landesarbeitsamt, sondern mit den einzelnen örtlichen Arbeitsämtern verhandeln müssen, um die Werkstätten und das Internat auslasten und die gut 50 MitarbeiterInnen weiter beschäftigen zu können.
Auch die Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen zeigen Wirkung. Aus Massage- und Krankengymnastikpraxen hören wir, dass Ärzte schon zurückhaltender sind bei der Anordnung dieser therapeutischen Maßnahmen.(ef)

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