Presserat
Mrz 271996
 

Beschwerde zurückgewiesen

Süddeutsche Zeitung legte gebotene Sorgfaltspflicht an den Tag

(hk) Die genau gegenteilige Überschrift, nämlich „Presserat kritisiert Süddeutsche Zeitung – Wilhelmshavener Beschwerde stattgegeben“ prangte am 15.3.96 auf der Seite 1 der WZ. Ob nun unsere Überschrift richtiger als die der WZ ist, mögen unsere LeserInnen selbst entscheiden.

Die Stadt Wilhelmshaven hatte sich beim Deutschen Presserat über den schon vielfach erwähnten Artikel im Magazin der Süddeutschen Zeitung „Kein Land in Sicht…“ beschwert und erhoffte sich nun eine Rüge für die Süddeutschen. Im Schreiben des Presserates an die SZ geht die erste Runde klar an die Stadt als Beschwerdeführerin. Der SZ wird darin mitgeteilt, daß die Beschwerde der Stadt Wilhelmshaven begründet ist, weil die Zwischenüberschrift: „Immobilienhändler verständigen sich mit dem Hitlergruß. Stadträte drücken beide Augen zu.“ durch den Inhalt des Artikels nicht gedeckt wird. Der Presserat weiter: “ Zugleich ist sie durch die in ihr enthaltene Unmittelbarkeit der beiden Aussagen geeignet, den Eindruck einer einheitlichen, tatsächlich stattgefundenen Handlung zu erwecken. Aussagekräftige Belege, die diese Schilderung hätten nachvollziehbar machen können, konnte der Ausschuß weder dem Bericht noch ihrer Stellungnahme entnehmen.“ Der Beschwerdeausschuß gibt der SZ den Hinweis, künftig sorgfaltiger bei der Formulierung von Zwischenüberschriften vorzugehen.
Bis hierher stimmt also die Überschrift der WZ noch, und es heißt 1:0 für die Stadt.
Doch die Stadt Wilhelmshaven hat sich natürlich nicht in erster Linie wegen dieser Zwischenüberschrift an den Presserat gewandt – es ging in dem Artikel ja um einiges mehr.
Dazu nimmt der Beschwerdeausschuß wie folgt Stellung: „Bezüglich der anderen vom Beschwerdeführer monierten Passagen war für den Ausschuß ein Verstoß gegen die Publizistischen Grundsätze nicht gegeben. Hier ist Ihre Redaktion der nach den Umständen gebotenen Sorgfaltspflicht ausweislich der von Ihnen genannten Quellen nachgekommen.“
Das ist mit Sicherheit mehr als nur ein Punkt für die Süddeutsche Zeitung. Und somit stimmt auch unsere Überschrift.
Ganz schlecht sieht hierbei allerdings (mal wieder) die Wilhelmshavener Zeitung des Manfred Adrian aus. Obwohl ihr der volle Wortlaut des Ergebnisses des Beschwerdeausschusses vorlag, verfälscht sie die Nachricht durch Weglassen einer wichtigen Passage so, wie es in ihr Weltbild paßt und so, wie sie ihre Leserschaft verdummen will. Eigentlich ein Fall für den Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats.

Eingestellt
Nachdem bereits die Klage des Herausgebers der Wilhelmshavener Zeitung, Manfred Adrian, gegen die Verfasser des Artikels „Kein Land in Sicht…“ im Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 20.10.1995 vom Landgericht Stuttgart abgewiesen wurde, stellte nun auch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I das Verfahren gegen Handlögten/Venske ein.
Manfred Adrian hatte am 19.1.1996 Anzeige gegen die beiden Journalisten wegen Beleidigung gestellt. Mit Datum vom 11.März 1996 bekam er den folgenden Bescheid von der Staatsanwaltschaft: „Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170/II StPO eingestellt. Gründe: Die vom Anzeigeerstatter beanstandeten Formulierungen der Beschuldigten im SZ-Magazin Nr. 42vom20.10.1995,der Anzeigeerstatter sei Republikanerfreund und kaisertreu, sind vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Auf die Begründung des Urteils des LG Stuttgart vom 11.1.1996, Gz 170 525/95, das u.a. zwischen den hier Beteiligten ergangen ist, und das auch in strafrechtlicher Hinsicht zutrifft, wird Bezug genommen.“

Meier-Staude, Oberstaatsanwalt.“

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