Enercon
Aug 212018
 

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DGB fordert: „Wirtschaftsförderung nur für gute Arbeit“

Pressemitteilung vom 21.08.2018 * Die DGB Regionsgeschäftsführerin Dorothee Jürgensen fordert, die Kriterien für die Wirtschaftsförderung aus Steuergeldern zu überarbeiten. „Enercon ist für uns der Anlass, die bisherige Praxis der Förderung von Unternehmen in Frage zu stellen. Am gleichen Tag, an dem die Geschäftsführung Gespräche mit Betriebsräten, der IG Metall und der Politik über den geplanten Arbeitsplatzabbau verweigert, überreicht der Staatssekretär Ferlemann aus dem Bundesverkehrsministerium einen Förderbescheid an Enercon über eine halbe Million Euro. Das ist ein Schlag in das Gesicht der von Entlassung bedrohten Arbeitnehmer und ihrer Familien.“

Von Auftragsvergaben und der Wirtschaftsförderung aus Steuergeldern müssen Arbeitnehmer und Unternehmer gleichzeitig profitieren. Dafür bedarf es aber deutlicher Kriterien wie der Einhaltung von Tarifverträgen, den Mitbestimmungsrechten und dem Arbeitsschutz.

„Unternehmen, die die Arbeit von Betriebsräten und Gewerkschaften immer wieder behindern, Gespräche verweigern und sich ihrer sozialen Verantwortung entziehen, müssen von Förderungen ausgeschlossen werden“, so Jürgensen. Über Enercon, seine Tochter und angeblichen Zuliefererfirmen gibt es seit Jahren immer wieder Berichte über die Behinderung einzelner Betriebsratsmitglieder oder Betriebsratswahlen. Enercon bezeichnet die betroffenen Unternehmen als Zulieferer. Bis vor kurzem waren die Geschäftsführer von Enercon jedoch in allen betroffenen Unternehmen ebenfalls Geschäftsführer. Die Ansiedlung der Konzernunternehmen in Haren, Emden und Wiesmoor wurde von den Kommunen und vom Land Niedersachen mit erheblichen Mitteln und Infrastrukturausgaben gefördert. Der DGB vertritt die Auffassung, dass diese Mittel zielgerichtet nur den Unternehmen zugutekommen müssen, die sich uneingeschränkt an die Kriterien für „Gute Arbeit“ halten

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