Streitfall Meeresschutz
Jan 272015
 

Allianz aus Umweltorganisationen verklagen Bundesregierung wegen fehlendem Meeresschutz in Nord- und Ostsee

„Schutz der Meere verwaist im toten Winkel der Zuständigkeiten“

(red) Meeresschutz findet in Deutschland nur auf dem Papier statt: In den zehn Offshore-Schutzgebieten in Nord- und Ostsee sind auch acht Jahre nach ihrer Ausweisung keinerlei Schutzmaßnahmen in Kraft. Dagegen klagt jetzt eine Allianz der Umweltorganisationen Greenpeace, WWF, BUND, NABU, Deutsche Umwelthilfe, WDC (Whale und Dolphin Conservation) und dem Deutschen Naturschutzring (DNR), der die formell gegen das Bundesamt für Naturschutz gerichtete Klage heute am Verwaltungsgericht Köln einreichte. „Die Bundesregierung verschleppt den Schutz von Nord- und Ostsee seit Jahren und gefährdet damit bedrohte Meeresbewohner und ihre Lebensräume“, kritisierten die Verbände. „In den ausgewiesenen Gebieten müssen nach EU-Recht Schweinswale, Seevögel, wertvolle Sandbänke und Riffe geschützt werden. Tatsächlich darf aber jeder Quadratmeter im Schutzgebiet befischt werden, obwohl Fischerei der schwerste Eingriff ins Ökosystem Meer ist.“ Neben der Fischerei finden auch Sand- und Kiesabbau, der Bau von Offshore-Windkraftanlagen und die Suche nach Öl- und Gasvorkommen in den Schutzzonen statt.

Für die Regulierung der Fischerei ist in Deutschland das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zuständig. Für das Management der zehn Schutzgebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone, dem Seegebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen zur Küste, ist das Bundesumweltministerium (BMUB) verantwortlich. Da sich die beiden Ministerien nicht einig werden können, verwaist der Schutz der Meere seit Jahren im toten Winkel der Zuständigkeiten. Ein unhaltbarer Zustand, den die Klage der Umweltorganisationen beenden soll. Sie fordert, den Einsatz umweltschädlicher Fischereimethoden wie Grundschleppnetze und Stellnetze aus den Schutzgebieten zu verbannen.

„Die skandalöse Blockadehaltung zwischen den Ministerien gefährdet unsere wertvollsten Meeresgebiete und verstößt gegen EU-Recht. Es ist absurd, wenn Schweinswale selbst in Rückzugsräumen in Stellnetzen ersticken und der Meeresboden in Schutzzonen von schwerem Fischereigerät durchpflügt wird. Zerstörerische Fischerei hat in Meeresschutzgebieten nichts zu suchen“, kritisieren die Umweltschützer die Tatenlosigkeit des Fischereiministeriums. Seit die Sechs-Jahresfrist zur Einführung von Schutzgebietsverordnungen Ende 2013 abgelaufen ist, verstößt der Zustand in deutschen Gewässern auch gegen die europäische FFH-Richtlinie.

Die negativen Umweltfolgen sind den politisch Verantwortlichen bekannt: Der Zustand von wichtigen „Schutzgütern“ wie Schweinswalen, Seevögeln und Riffen verschlechtert sich, wie der aktuelle FFH Bericht der Bundesregierung an die EU-Kommission beweist. Trotz wissenschaftlicher Gutachten und zwei ministeriellen Anhörungen wurden die bereits 2011 erarbeiteten Regulierungsmaßnahmen für die Fischerei nicht in Kraft gesetzt, weil der politische Streit zwischen den Ministerien BMUB und BMEL nicht beigelegt wurde. Dass es auch besser geht, zeigen europäische Nachbarn: Irland, Spanien, UK, und die Niederlande haben längst Schutzauflagen für die Fischerei in marinen Natura 2000 Gebieten durchgesetzt.1

Formal sind 47 Prozent der Meeresfläche in deutschen Gewässern als Schutzgebiet ausgewiesen. Von den küstennahen Gewässern stehen 70 Prozent unter Schutz, der Schutzgebietsanteil in der deutschen AWZ beträgt über 30 Prozent.

Hintergrundpapier zur Verbändeklage

Interaktive Karte des Bundesamtes für Naturschutz (BfN): Schutzgebiete in Deutschland

1 „Die Hafenstädte in unseren Nachbarländern lachen sich kaputt darüber, wie oft Umweltinteressen bei uns die Oberhand gewinnen“, behauptet John Niemann, Sprecher der Hafenwirtschaft, laut WZ-Bericht vom 29.1. – ohne diese Behauptung irgendwie zu belegen. Es geht um europaweit einheitlich geltende Schutzbestimmungen, welche die genannten vier Mitgliedstaaten, hier für den Bereich Fischerei, im gegensatz zu Deutschland bereits umgesetzt haben.

 

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