Pressemitteilung Arbeitsloseninitiative
Feb 142009
 

Eine Niederlage einzugestehen ist nicht einfach?

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Verein der Arbeitslosen in Wilhelmshaven/Friesland e.V., Weserstr. 51, 26382 Wilhelmshaven
Tel. 04421-180130, Fax: 04421-180139, E-Mail: ali.whv-fri@t-online.de

Wilhelmshaven, 02.03.2009

Kann ein Urteil, nachdem es gesprochen worden ist, vom Verlierer noch einmal neu interpretiert werden, indem vermittelt wird, dass der Gerichtsprozess eigentlich oder zum Teil gewonnen wurde? Nein, das ist nicht möglich sagte Werner Ahrens, Sozialberater der Arbeitsloseninitiative

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Die Stadt Wilhelmshaven macht es und behauptet obendrein noch, sie habe einen Teilerfolg (Wilhelmshavener Zeitung vom 23.02.2009) erzielt. Der WZ Chefredakteur schrieb sogar in seinem Kommentar am 28.02.2009 – Zitat: „Vor dem Landessozialgericht (LSG) obsiegte dann in weiten Passagen die Stadt“ -. Zur Sachaufklärung tragen diese Zeitungsberichte keineswegs bei, sondern sie verdrehen die Tatsachen und verunsichern die Bürgerinnen und Bürger. Wenn das Gericht über eine Klage bemüht wird, eine Sachlage aufzuklären und hierüber Recht zu sprechen, und im Laufe des Prozesses zu einer Entscheidung über den Streitgegenstand kommt, spricht es ein Urteil. Hierbei gibt es unzweifelhaft einen Sieger und einen Verlierer. In der verhandelten Sache um die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach dem SGB II beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen handelt es sich um ein Urteil und der Kläger hat mit seiner Auslegung der Rechtssache im vollem Umfang obsiegt. Da hilft auch alles Schönreden nichts. Denn ein Urteil ist kein Kompromiss zwischen zwei Parteien, wie in einem Vergleich.
Gerd Abeldt schreibt weiter, dass durch eine Bundesverordnung der Rechtsfriede erhalten bliebe und die Leistungsberechtigten müssten nicht jahrelang auf ihre KdU warten. Recht hat er und das wünscht sich die Arbeitsloseninitiative (Ali) auch. Dem ist auch ganz schnell abzuhelfen, denn diese Möglichkeit hat die Stadt Wilhelmshaven schon lange, sie muss nur einen Mietspiegel nach §§ 558c, d, e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erstellen. Somit müssen keine bundeseinheitlichen Regelungen neu erfunden werden, weil sie schon vorhanden sind und angewendet werden können.
Die Ali zollt all denjenigen Respekt, die im Sozialausschuss (WZ vom 27.02.2009) nicht für eine Revision gestimmt haben.
Ebenso appelliert die Ali an das Job-Center Wilhelmshaven, der Empfehlung der Stadt Revision einzulegen, nicht zu folgen und das Urteil des LSG zu akzeptieren. Die Stadt Wilhelmshaven trägt die Kosten einer Revision nicht, sondern das Job-Center Wilhelmshaven als zuständige Behörde. Die Ali fordert alle Betroffenen auf, Überprüfungsanträge zu stellen, Vordrucke sind bei der Ali in der Weserstraße 51, Wilhelmshaven erhältlich.

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