Landschaftsschutz
Jun 101991
 

Gang und gäbe

war es bisher, daß der Schutz der Natur hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen mußte. So auch bei der Beschlußfassung, das Gelände an der Lade-/Güterstraße als Gewerbegebiet auszuweisen. Im ersten Bauabschnitt entstand dort neben allerlei Gewerbe auch Wilhelmshavens erste Pyramide.
Der weiteren Zerstörung dieses für Wilhelmshaven einmaligen Refugiums für vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen und des für die Heimathistorie überaus wertvollen Großraums Hessens, wollen die Tier-, Natur- und Umweltschutzgruppen der Stadt nun einen Riegel vorschieben. In einem gemeinsamen Antrag an die Stadt fordern sie die Aufhebung der Bebauungspläne und die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet.
Grundlage für den Antrag ist das niedersächsische Naturschutzgesetz, das eindeutig ein Verbot der Zerstörung solcher Gebiete ausspricht. Knackpunkt ist, daß die Bebauungspläne lange vor Inkrafttreten des nds. Naturschutzgesetzes beschlossen und rechtskräftig wurden. Zu hoffen ist, daß es den Verbänden gelingen wird, diesen aus der Sicht des Natur- und Heimatschutzes wohl wichtigsten Bereich der Stadt Wilhelmshaven vor der Zerstörung zu bewahren. (hk)

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