Landschaftsrahmenplan
Nov 101999
 

Alltagswerkzeug oder Alibi?

Landschaftsrahmenplan für die Stadt Wilhelmshaven liegt seit Oktober 1999 vor.

(iz / BUND) Die Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind nach §5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes verpflichtet, einen Landschaftsrahmenplan für ihr Gebiet auszuarbeiten und fortzuschreiben. Die Stadt Wilhelmshaven hat, in Zusammenarbeit mit einem hiesigen Planungsbüro, ihre Hausaufgaben gemacht. 14 Jahre hat es gedauert und einiges Geld gekostet. Wir stellen den Plan vor und erläutern, warum dieser Aufwand sich prinzipiell lohnt. Ob er sich tatsächlich gelohnt hat, liegt in der Hand unserer kommunalen Entscheidungsträger.

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) stellt gutachtlich mit Text, Karte und zusätzlicher Begründung dar:
  • den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen
  • die Teile von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen für einen besonderen Schutzstatus nach dem Nds. Naturschutzgesetz (NNatG) erfüllen (z. B. Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet) und die dafür erforderlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
  • erforderliche Artenschutzmaßnahmen
  • sonstige erforderliche Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege.

Damit liegt nun den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung eine handliche, verständliche und transparente Planungs- und Entscheidungshilfe vor. Auch interessierte Bürger/innen können den Plan bei der Naturschutzbehörde jederzeit einsehen oder gegen Kostenerstattung (DM 50,-) erwerben und damit zukünftige Planungen und Entscheidungen in ihrer Stadt besser durchschauen und bewerten. Oder sich einfach einen Überblick über Natur und Landschaft in ihrem Wohnumfeld verschaffen. Auf 223 Seiten mit 15 übersichtlichen Tabellen, plus 10 Themenkarten im Maßstab 1:10.000 sind die o. g. Daten, Fakten und Anforderungen, überwiegend auch für Laien verständlich, dargestellt.
Der LRP ist ein reiner Fachplan, die hier dargestellten naturschutzfachlichen Belange sind (noch) nicht durch Vorbehalte anderer Fachplanungen verwässert. Die Abwägung gegen andere Belange erfolgt erst in Planungen und Projekten Dritter, und erfahrungs- gemäß kommt dann der Naturschutz gegenüber Interessen der Wirtschaft oder Bauplanung schlecht weg. Um so wichtiger ist es, dass (über den LRP) 100 Prozent Ökologie in die Verhandlungsmasse einfließen, ohne dass vorweg schon Abstriche gemacht wurden.. Somit ist der LRP ein „starkes“ Instrument. Andererseits ist ein Plan keine gesetzliche Norm. Es ist Ermessen und nicht Pflicht der Entscheidungsträger, ökologische Fakten zu berücksichtigen. Interessant wird das beispielsweise bei folgenden Konfliktbereichen:

  • der Rüstersieler und Voslapper Groden sind (auch nach Landesraumordnungsprogramm) als Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen. Abgesehen von Kraftwerk, Raffinerie und EVC liegt der größte Teil der Flächen seit Mitte der 70er Jahre brach. Dort haben sich großflächige naturnahe Biotope entwickelt, auch besonders geschützte Biotope nach §28a NNatG, mit einem hohen Anteil gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in z. T. landesweit bedeutsamen Beständen.
  • Im Bereich der Bebauungspläne Nr. 80 A / B (nördlich und südlich der Ladestraße) und Nr. 53 (östlich des Alten Banter Weges) liegen für Arten- und Lebensgemeinschaften wichtige Bereiche, z. T. mit besonders geschützten Biotopen nach §28a NNatG, die der geplanten Bebauung zum Opfer fallen würden.
  • Der Bordumer Busch westlich des Banter Sees ist aufgrund militärischer Altlasten seit dem Krieg ungenutzt. Ungestört konnten sich naturnahe Wald-, Gebüsch- und Röhrichtbereiche als Lebensraum für geschützte Gehölzbrüter und Amphibien entwickeln. Der LRP bewertet das Gebiet als einen von 6 Naturschutzwürdigen Bereichen im Stadtgebiet. Bislang ist Wilhelmshaven außer Osnabrück die einzige Stadt Niedersachsens ohne Naturschutzgebiet (NSG – die strengste Schutzkategorie nach Naturschutzgesetz). Der Bordumer Busch könnte als erstes NSG diese traurige Bilanz verbessern. Eine Entwurf der Bezirksregierung zur Verordnung für das Naturschutzgebiet liegt bereits vor. Die erforderliche Zustimmung der Stadt liegt jedoch mittelfristig auf Eis: Zum einen will man sich andere Nutzungsoptionen im Zusammenhang mit dem Jadeport offen halten, zum anderen sind die Kosten der für andere Nutzungen erforderlichen Munitionsräumung noch nicht geklärt. (Nichtfinanzierbarkeit der Räumung wäre also der Garant für Wilhelmshavens erstes Naturschutzgebiet …)

Künftig kann und wird die Berücksichtigung der Inhalte des LRP innerhalb städtischer Planungen also ein Gradmesser dafür sein, welchen Stellenwert der Naturschutz in unserer Stadt besitzt. Es gibt keine Informationslücken und Interpretationsspielräume mehr. U. a. ist der LRP eine geeignete „Enzyklopädie“ für die Bereiche Natur und Landschaft in der Lokalen Agenda 21 (s. Artikel Seite 10 u. 11). (iz/ BUND)

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