Hartz IV
Feb 102010
 

Viel los beim Job-Center

(noa) Zur Versammlung der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland am 12. Januar stand „Null-Euro-Jobs“ auf der Tagesordnung, und ein externer Referent war nicht vorgesehen. – Zwei Stunden waren mit dem angekündigten Thema nicht zu füllen, und so wurde über dies und das diskutiert. Und das war richtig spannend.

Zur Begrüßung wünschte Werner Ahrens allen Anwesenden ein gutes neues Jahr, und er sagte gleich dazu, dass er allerdings befürchtet, es werde kein gutes Jahr werden. Die Befürchtung ist begründet: Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die schwarz-gelbe Regierung haben zum Großangriff auf die Hartz IV-Betroffenen aufgerufen.

Arbeitsdienst
Zwei Tage vor der ALI-Versammlung gab es bei “Anne Will” den Vorschlag, Langzeit-Erwerbslose sollten den Regelsatz nur dann in voller Höhe erhalten, wenn sie arbeiten. Solange sie keiner Beschäftigung nachgehen, soll ihr Regelsatz gekürzt werden.
Am Tag nach der ALI-Versammlung kam CDU-Koch (Ministerpräsident Hessen) mit diesem Vorschlag groß raus. Frau von der Leyen, neuerdings Arbeits- und Sozialministerin, wiederholte, was man ihr bei „Anne Will“ eindringlich gesagt hatte: Die Politik möge aufhören, über Arbeitslose so zu reden, als seien sie allesamt faul und arbeitsscheu. Aber was sie weiter sagte, war eigentlich ebenso dumm: Die Hartz IV-Empfänger, die nicht arbeiten, tun es deshalb nicht, weil sie entweder keinen Schulabschluss, keine Berufsausbildung oder keine Kinderbetreuung haben. Aha. Und wenn sie all diese Sachen hätten, dann würden auf einmal Jobs entstehen??? Hat Frau von der Leyen nicht wenige Tage später davon gesprochen, dass im eben begonnen Jahr mit weiteren Stellenstreichungen, also wachsender Arbeitslosigkeit zu rechnen ist? Und: Was ist eigentlich mit den hochqualifizierten kinderlosen Langzeitarbeitslosen? Zurück zu Koch: Die Auszahlung des vollen Regelsatzes, also des amtlichen Existenzminimums, von Arbeit abhängig zu machen, bedeutet Zwangsarbeit. Wie wäre es mit einer Neuauflage des Arbeitsdienstes?

Regelsatz
Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das derzeit mit der Höhe des Kinderregelsatzes beschäftigt ist, wird am 9. Februar gerechnet. Dass der Regelsatz für kleine Kinder nicht auf verfassungskonforme Art und Weise zustande gekommen ist – ein Säugling ist eben nicht ein Dreifünftelmensch, sondern jemand, der jede Menge Windeln braucht – und nach deren wirklichem Bedarf berechnet werden muss, soviel ist schon sicher. Wie Werner Ahrens der ALI-Versammlung mitteilte, hat das BVerfG jedoch signalisiert, dass auch über die Regelsätze für Erwachsene nachgedacht wird. Nun weiß jeder, der von Hartz IV leben muss, dass die Höhe des Regelsatzes zu gering ist und zu einem menschenwürdigen Leben (Art. 1 Grundgesetz. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“) angehoben gehört. Gleichzeitig mit den Angriffen auf den Regelsatz von anderer Seite – so finden die fünf „Wirtschaftsweisen“ ihn zu hoch – wagt jedoch niemand, dem BVerfG-Urteil mit Hoffnung entgegenzusehen.

Klageflut
„Hartz IV schafft Jobs“, titelte die „junge Welt“ am 16. Januar. Ja, tatsächlich. Ständig werden neue Richterstellen an den Sozialgerichten geschaffen. In Berlin, das Deutschlands größtes Sozialgericht beherbergt, wird alle 13 Minuten ein neues Verfahren eröffnet. Wir wissen nicht, in welchem Zeittakt an dem für Wilhelmshavener KlägerInnen zuständigen Sozialgericht Oldenburg Verfahren eröffnet werden, doch daran, dass man zuweilen über ein Jahr lang warten muss, bis das eigene Verfahren drankommt, hat sich noch nichts geändert.
Die Klageflut soll eingedämmt werden, lautet eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Job-Center. Zu diesem Zweck versuchen die Job-Center, WiderspruchsführerInnen dazu zu bewegen, ihren Widerspruch zurückzunehmen. Dass man sich darauf bloß nicht einlassen soll, wurde in der ALI-Versammlung mit Zahlen aus der Internetplattform „tacheles-sozialhilfe“.de belegt: 60 % aller Widersprüche „gehen durch“, sprich: ihnen wird abgeholfen. Das wäre ja nicht so, wenn sie nicht sogar aus Sicht der Job-Center selber berechtigt wären. Dann bleiben 40 % Widersprüche, denen nicht abgeholfen wird. Wie viele Widerspruchsführer dann den Schwanz einziehen, ist unbekannt, doch 50 % aller Klagen, die nach abgelehntem Widerspruch geführt werden, werden gewonnen.

Kosten der Unterkunft
Seit Ende September 2009 bearbeitet das Sozialgericht Oldenburg erst mal keine Wilhelmshavener KdU-Fälle mehr. Das liegt nicht an der oben beschriebenen Überlastung, sondern daran, dass das Bundessozialgericht am 22. September das LSG-Urteil vom 11. Dezember 2008, gegen das das Job-Center Wilhelmshaven Revision eingelegt hatte, an das Landessozialgericht zurückverwiesen hat. Das BSG konnte aus dem Urteil nicht klar erkennen, ob die Stadt Wilhelmshaven tatsächlich ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen bezüglich der Mieten angewandt hat oder nicht.
Bis zum 22. September hatte das Sozialgericht Oldenburg wie schon vor dem Revisionsantrag regelmäßig zur Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten die Werte aus der rechten Spalte der Wohngeldtabelle plus 10 % seinen Urteilen zugrundelegt, was für Wilhelmshavener KlägerInnen meistens bedeutete, dass sie ihre volle Miete zugesprochen bekamen.
Die Zurückverweisung des Urteils an das LSG hat also dazu geführt, dass alle die, die auf Zahlung höherer KdU geklagt haben, warten müssen. Und im Augenblick braucht niemand sich mit seiner Klage zu beeilen, der höhere KdU als bewilligt begehrt – das Gericht würde momentan die Klage entgegennehmen und weiter nichts tun. Jetzt muss das Landessozialgericht noch einmal ran. Und dessen nächstes Urteil kann die Stadt akzeptieren – oder erneut Revision beantragen. Und währenddessen zahlen und zahlen Wilhelmshavener Hartz IV-Betroffene einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz.

Lob für die ALI
Seit einiger Zeit kommt SPD-Ratsherr Uwe Reese öfter mal zu den ALI-Versammlungen. So auch am 12.01. Und da sagte er der Arbeitsloseninitiative doch tatsächlich, es sei gut, dass es sie gebe, und „ihr habt schon viel erreicht.“ – Wo er Recht hat… Die ALI hat schon sehr viele Menschen dazu motiviert, sich zu wehren, gegen ungerechte oder rechtswidrige Bescheide (damals) des Arbeitsamtes, dann der Arbeitsagentur und des Job-Centers Widerspruch einzulegen, beim Widerspruch geholfen, im Falle einer notwendig werdenden Klage (wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde) Kontakt zum Anwalt hergestellt, diesem zugearbeitet, und sie hat damit vielen Menschen zu ihrem Recht verholfen. Aber: Es sind immer noch viel, viel mehr Arbeitslose, die die ALI nicht kennen oder sich nicht trauen, hinzugehen, die sich alles gefallen lassen, die vom Amt um Geld betrogen werden. Und: Es ist sehr erfreulich, dass ein Ratsherr der SPD sich für die Probleme der Arbeitslosen interessiert!

Verstärkung für die ALI?
Einem Flugblatt zufolge gibt es seit dem Januar 2010 eine weitere Anlaufstelle, an die Hartz IV-Betroffene sich wenden können, nämlich „die unabhängige, überparteiliche und nichtgewerkschaftliche Interessengemeinschaft Job-Center Wilhelmshaven“. Laut Flugblatttext sieht diese ihr Ziel darin, „Beziehern des Arbeitslosengeldes II Hilfestellung zu geben durch Problemerörterung, Amtsbegleitung oder andere geeignete Maßnahmen. Die Interessengemeinschaft wird in jedem Falle bestrebt sein, den Informationsfluss zwischen dem Job-Center und dessen Kunden zu optimieren. Darüber hinaus wird sich die Interessengemeinschaft sowohl mit Verbesserungsvorschlägen als auch mit öffentlicher Kritik an das Job-Center oder auch anderen Stellen gegenüber nicht zurückhalten, wenn gravierende Anlässe dieses erfordern sollten.“
Unser Versuch, mit dieser Interessengemeinschaft in Kontakt zu treten und sie im Gegenwind genauer vorzustellen, ist bislang nicht gelungen. Das Flugblatt enthält keinen Namen (etwa eines presserechtlich Verantwortlichen) und keine Telefonnummer, sondern lediglich die Emailadresse ig.job-center.whv@gmx.de, und die Emails der Gegenwindlerin wurde nicht beantwortet. Vielleicht bekommt jemand anderer ja Antwort.

So nicht!
Gravierende Anlässe für Kritik am Job-Center Wilhelmshaven gibt es eigentlich dauernd. Augenblicklich scheint dort die Devise zu gelten, den Hartz IV-Berechtigten so viel Geld wie möglich wegzunehmen, egal mit welchen Mitteln, auch wenn sie nicht gesetzeskonform sind. Herr O. teilte in der ALI-Versammlung mit, dass er soeben in seiner Heizkostensache beim Sozialgericht obsiegt hat: Was ist passiert? Er hat die Jahresabrechnung der GEW bekommen und für Strom und Gas eine Rückzahlung erhalten.
Die Heizkostenabschläge für Hartz IV-Berechtigte zahlt das Job-Center. Klar, dass es auch die Rückzahlung für weniger verbrauchtes Heizgas bekommt. Im Fall von Herrn O. (und in wie vielen anderen Fällen noch???) hat das Job-Center jedoch die ganze Rückzahlung, also auch das Geld, das Herr O. durch sparsamen Umgang mit Strom eingespart hat, in Anrechnung gebracht und ihm abgezogen.
Strom wird aus der Regelleistung bezahlt. Ist der Abschlag zu niedrig, muss der Kunde aus eigener Tasche, im Falle von Hartz IV-Bezug also aus dem Regelsatz, nachzahlen. War er zu hoch, dann ist klar, dass dem Alg II-Empfänger die Rückzahlung zusteht. Sie ebenfalls anzurechnen, ist mindestens eine Unverschämtheit
Einen weiteren Fall teilt uns ein Wilhelmshavener Rechtsanwalt mit. Im Fall eines seiner Mandanten errechnete das Job-Center eine „Überzahlung“ in Sachen Heizkosten und setzte ihm nach § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II für zwei Folgemonate die Leistung runter, statt korrekterweise nach dem SGB X die Überzahlung nach und nach abzuziehen. Das Sozialgericht Oldenburg hat das durch eine einstweilige Anordnung am 22. Januar 2010 korrigiert. Wer sich gegen vergleichbare Fehlentscheidungen des Job-Centers wehren will, kann sich auf das Aktenzeichen S 46 AS 76/10 ER beziehen.
In beiden Fällen hätten die Betroffenen so wenig Geld erhalten, dass sie ihre Miete nicht hätten zahlen können. Hätten sie sich nicht gewehrt, hätte Wohnungslosigkeit gedroht.

Null-Euro-Jobs
Ach ja, in der ALI-Versammlung gab’s doch noch was. Mit den angekündigten Null-Euro-Jobs meinten die Veranstalter nicht etwa die von Koch in die Hetzdebatte eingebrachte Zwangsarbeit. Nein, es gibt eine viel elegantere Lösung, bei der einer jedenfalls reich wird: Martin Lettenmeier. Er hatte eine tolle Idee. Für drei bis fünf Euro pro Stunde vermittelt er Menschen an Supermarktketten, die an der Kasse stehen und den KundInnen die Waren einpacken und vielleicht sogar ans Auto tragen. „Friendly Service“ heißt diese Dienstleistung, und sie wird, wenn die freundliche Dienstleisterin Pech hat, mit einem freundlichen „Danke!“ bezahlt. Lohn gibt es für die PackerInnen nämlich nicht; sie müssen auf Trinkgeld hoffen.
„Ich hab’ das mal gemacht und richtig gut verdient dabei“, warf ein Versammlungsteilnehmer ein. Ja, je nachdem, in welcher Wohngegend der Supermarkt steht, kann es sein, dass man so tatsächlich mehr verdienen kann als ein Postbote oder eine Friseurin. Aber eben nur dann, wenn die Kunden großzügig sind. Adolf Bauer, Präsident des SoVD, der auch schon mal Referent bei einer ALI-Versammlung war, nennt den Friendly Service „eine perverse Niedriglohn-Variante“.

 


Kommentar
Wenn sich mehrere Menschen zusammentun und verabreden, jemandem, sei es eine Einzelperson oder seien es viele Menschen, Unrecht zu tun, z.B. jemanden zu bestehlen, zu betrügen oder zu übervorteilen, dann ist das die Verabredung zu einer Straftat. Die Straftäter bilden eine kriminelle Vereinigung. –

Im Job-Center arbeiten viele Beschäftigte und erlassen Bescheide, die nicht rechtmäßig sind. Das passiert meistens zum finanziellen Schaden der Betroffenen. Das ist bei allen Arbeitslosengeld II-Berechtigten der Fall, die ihre Miete nicht voll erstattet bekommen. Alle, die hier Widerspruch einlegen und nach dem Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht führen, haben Erfolg. Sie bekommen dann nicht unbedingt die volle Miete zugesprochen, aber doch jedenfalls mehr, als das Job-Center bewilligt hatte. Der Erfolg bei Gericht zeigt, dass das Job-Center Unrecht getan hat. So ist es auch, wenn das Job-Center eine Stromkostenrückzahlung anrechnet oder eine Klassenfahrt nicht bezahlt.

In einem Verfahren beim Sozialgericht sagte der Vertreter des (beklagten) Job-Centers neulich, er und seine KollegInnen handelten nach den hausinternen Vorschriften und Anweisungen. Der Richter antwortete ihm, es wäre besser, wenn die Job-Center-MitarbeiterInnen nach dem Gesetz handelten.

Ich werde mich hüten, das Job-Center mit einer kriminellen Vereinigung zu vergleichen. Schließlich möchte ich keine Strafanzeige bekommen! Außerdem täte ich damit den Beschäftigten des Job-Centers Unrecht. Die Beschäftigten des Job-Centers machen so etwas nicht gerne. Wie wenig die meisten von ihnen damit klarkommen, dass sie Menschen übervorteilen und um ihre Rechte betrügen müssen, zeigt der konstant hohe Krankenstand von um die 30 %.

Viele Job-Center-„Kunden“ sagen in hilfloser Wut, das seien dort allesamt Verbrecher. Das finde ich falsch. Verstehen kann ich die wütenden „Kunden“ aber gut.

Anette Nowak


Supergau
Zur Anrechnung der Kindergelderhöhung im Hartz IV-Bereich erklärt der Erwerbslosenverein Tacheles e.V., sie sei zwar rechtmäßig, stelle aber „einen verwaltungstechnischen Supergau des Arbeitsministeriums dar. Der Erwerbslosenverein fordert die Arbeitsministerin von der Leyen auf, durch Rechtsverordnung die Nichtanrechnung zu bestimmen.“
Die Anrechnung der Kindergelderhöhung ist zwingend vorgeschrieben; hier gibt es kein Ermessen. Die einzige Möglichkeit, Familien im Hartz IV-Bezug vor dieser Benachteiligung gegenüber allen anderen Familien zu schützen, wäre ein Gesetz oder eben die geforderte Rechtsverordnung.
Dem Verein Tacheles geht es hier aber nicht nur um die Ungerechtigkeit. „Verwaltungstechnischer Supergau“ nennt er das nicht aus Spaß. Wir zitieren weiter aus der Presseerklärung:
„Rund 2,5 Mio. ALG II-Haushalte sind Kindergeldbezieher sind von der Kindergelderhöhungsproblematik betroffen. Die Konsequenz ist, dass bei ca. 2,5 Mio. Haushalten die Bescheide aufgehoben werden müssen, zum Teil sogar einzeln gegen jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, und eine Bescheidaufhebungswelle von bestimmt 5 Millionen Bescheiden erfolgen wird. Nach der Aufhebung müssen die Gelder zurückgefordert werden, der Rückforderungsbetrag darf aber nicht im Leistungsbezug gegen ALG II-Bezieher geltend gemacht werden, sondern erst, wenn diese über höhere Einkünfte als ALG II verfügen (§ 51 Abs. 2 SGB I). Das bedeutet wiederum eine Forderungsverwaltung über Jahre und zum Teil Jahrzehnte. Da sich viele Leistungsbezieher ungerecht behandelt fühlen und Widerspruchseinlegeaufforderungen in der Erwerbslosenszene kursieren, können die Verantwortlichen mit einer erheblichen Widerspruchswelle rechnen – auch hier ist von Hunderttausenden von Widersprüchen auszugehen. Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles: ‚Frau von der Leyen hat hier eindeutig gepennt. Anstatt die Notwendigkeit weiterer Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher zu fordern, sollte sie lieber mal ihren Blick auf die alltäglichen Probleme werfen und diese konkret angehen und jetzt Lösungen schaffen.’ Tacheles fordert in einem ersten Schritt, dass die Arbeitsministerin Frau von der Leyen durch Rechtsverordnung (§ 13 SGB II) bestimmt, dass die aktuelle Kindergelderhöhung bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnittes anrechnungsfrei gestellt wird. Somit ließe sich der administrative Supergau verhindern. Das wäre eine identische Regelung wie bei der Kindergelderhöhung zu Beginn des letzten Jahres (§ 1 Abs. 3 ALG II-Vo). In einem zweiten Schritt wird gefordert, dass die Kindergelderhöhung generell nicht nur Besser- und Gutverdienern zugute kommt, sondern dass diese auch ALG II-Empfängern zugute kommt. Das bedeutet: ‚Wir fordern, dass die Kindergelderhöhung generell für ALG II – und Sozialhilfebezieher anrechnungsfrei gestellt wird’, so Harald Thomé.“ (noa)

 

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