Viele Leser der Wilhelmshavener Zeitung
wollten ihren Augen nicht trauen, als sie am Samstag, den 9. Juni 2001 einen Blick auf die Seite mit den Last-minute-Anzeigen warfen. Gesucht wurde ein „Robuster Mann fürs Grobe… Bereich Mietrückstände/nicht zahlende Mieter“.
Absender: eine Internetadresse. Viele empörte Leserinnen haben spontan die WZ und auch den Gegenwind angerufen und erst mal ordentlich Dampf abgelassen. Eine Anruferin gegenüber dem Gegenwind: „Die Anzeige erinnert deutlich an die Methoden, die die Neonazis um Heger und Baar in jüngster Vergangenheit in Wilhelmshaven angewendet haben, um mit gewaltsamen Mitteln unliebsame Mieter aus dem Haus zu jagen. Mir ist noch gut in Erinnerung, wie ganze Häuserblocks z. B. in der Mellumstraße mit kriminellen Methoden entmietet wurden, um diese dann nach Renovierung in Schwarzarbeit scheibchenweise in Eigentumswohnungen umgewandelt und völlig überteuert an Kapitalanleger in Süddeutschland zu verkaufen. Es ist ein Skandal, dass in der Wilhelmshavener Zeitung jetzt für diese kriminellen Methoden geworben werden kann.“ „Alles ein Versehen und ein peinliches Missgeschick“, so Verlagsleiter Kolschen gegenüber den aufgebrachten Anrufern. Nachdem eine Vielzahl von Leserinnen sich nicht nur beschwert, sondern teilweise auch mit Abo-Kündigung gedroht hatten, sah sich die Verlagsleitung veranlasst, bei den Beschwerdeanrufern per Rückruf am darauffolgenden Montag persönlich um Entschuldigung zu bitten. Kolschen deutlich und unmissverständlich gegenüber den Protestanrufern: „ Da gibt es nichts zu diskutieren, diese Anzeige hätte nicht erscheinen dürfen.“ Wenn sich die Verlagsleitung nicht sicher ist, ob eine Anzeige beispielsweise aus rechtlichen oder ethischen Gründen gedruckt werden darf, wird in der Regel zuvor ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen. Verlagsleiter Kolschen in seinem Entschuldigungstelefonat: „In diesem Fall gab es nichts zu prüfen. Diese Anzeige hätte auf gar keinem Fall erscheinen dürfen. Hier hat eindeutig eine Verlagsmitarbeiterin geschlafen.“ Gegen die entsprechende Mitarbeiterin sollen „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ (Kolschen) eingeleitet werden, denn, so Kolschen: „Man muss verlangen können, dass die Mitarbeiterin in so einem Fall mitdenkt und entsprechend verantwortlich von sich aus handelt.“ – Die Gegenwindredaktion hofft auf viele mitdenkende und eigenständig handelnde Verlagsmitarbeiterinnen, wenn im kommenden Kommunalwahlkampf der braune Sumpf wieder den Anzeigenteil der WZ überfluten will.
Eine empörte Leserin hat sich nach dem Anruf aus der WZ-Verlagsleitung noch einmal an den Gegenwind gewandt und mitgeteilt, dass sie von der Kriminalpolizei prüfen lassen will, ob bei dieser Anzeige ein strafrechtlich relevanter Vorfall vorliegt. Die Kripo kann sich dann die Adresse des Anzeigenauftraggebers vom Computer der WZ-Anzeigenabteilung ausdrucken lassen (ub).
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