kommt die Stadt Wilhelmshaven ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Natur- und Umweltschutzverbände über ihre Bauplanungen zu unterrichten.
So informierte z.B. die zuständige Genehmigungsbehörde – das städtische Bauordnungsamt – den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz(LBU) am 11.01.94 über den beantragten Bau einer Ölschlammdeponie zwischen Voslapp und dem Geniusstrand mit der Bitte, „… bei dieser Amtshandlung mitzuwirken.“ Dem entsprach der LBU und bat um Aufklärung darüber, weshalb die Stadt erst jetzt, nachdem die beantragten Ölschlammbecken bereits am 27.11.93 weitgehend fertiggestellt worden seien, um eine Stellungnahme bitte.
Des weiteren wollte der LBU von der Stadt etwas über Gesundheitsrisiken der Nachbarschaft durch frei werdende Öldämpfe, Katastrophenvorsorge bei Feuersbrünsten bzw. Explosionen, über die Lagerzeit und den endgültigen Verbleib des Ölschlammes wissen.
Als alternative Lagerstätten schlug der LBU abschließend die Tanklager von Beta, NWO oder die Ölkavernen der NWKG vor (s. Gegenwind Nr. 120). Der LBU wartet bis heute auf eine Beantwortung seiner Stellungnahme. Unterdessen hat man die Arbeiten an der Ölschlammdeponie nach einjähriger Baupause fortgesetzt.
Der LBU, dem vom Gesetzgeber ein Mitwirkungsrecht in solchen Angelegenheiten eingeräumt worden ist, konnte einem WZ-Artikel am 14.11.94 entnehmen, daß die Ölschlammbassins inzwischen fertiggestellt worden sind.
In diesem Artikel beklagte ein Herr Hans-Wilhelm Tegtmeier als Vertreter des städtischen „Amt(es) für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz“, das den Bau der Ölbassins geplant und durchgeführt hatte, daß die Initiatoren des Vorhabens „viel Haue“ von der Baubehörde, anderen Behörden und von Naturschützern bezogen hätten. (jm)
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