Leserbrief 1
Apr 111995
 

Leserbrief zu „Jedes Los eine Niete“ Gegenwind 126

Guten Tag,

auch ich habe das Arbeits-Los gezogen. auch ich habe mein Schicksal selbst in die Hand genommen. Auch meine Eigeninitiative wurde gegen mich verwendet. Auch ich wurde Opfer der streng schematischen Vorschriften.
Folgendes geschah: Im August 1992 meldete ich mich arbeitslos. Da ich eine Umschulung bzw. den Besuch der Meisterschule anstrebte, erkundigte ich mich beim Arbeitsamt nach einem Kostenträger der o.g. Maßnahmen.
Das Arbeitsamt versucht grundsätzlich, alle Kosten einem anderen Kostenträger aufzuerlegen, so daß in meinem Fall mit einer kurzfristigen Regelung nicht zu rechnen war (Anm.: Die Klärung der Kostenübernahme verschlang fast zwei Jahre).
Meine Arbeitslosenzeit wollte ich sinnvoll nutzen und beschloß den Besuch der VHS, um meinen erweiterten Realschulabschluß nachzuholen. Dieser Vorbereitungskurs wird zudem u.a. für Arbeitslose angeboten.
Ich erkundigte mich bei meiner Arbeitsberaterin Frau E. beim Arbeitsamt Wilhelmshaven, ob ich den Kurs während meiner Arbeitslosigkeit besuchen dürfte. Nach mehreren Telefonaten quer durch das Arbeitsamt wurde mir dann grünes Licht gegeben mit der Auflage, daß ich den Kurs bei einer Vermittlung eines Arbeitsplatzes umgehend abbrechen muß. Die Kosten des Kurses mußte ich ebenfalls selbst tragen. Mir wurde mündlich zugesichert, daß ich während der Maßnahme mein Arbeitslosengeld weiter erhalte. Ich meldete mich nach der Beratung bei der VHS an und begann den Kurs.
Alles lief supergut bis Juli 1993. Ich bekam eine Rechnung von der Bundesanstalt für Arbeit und sollte mein Arbeitslosengeld zurückbezahlen, denn Herr B. vom Arbeitsamt hatte festgestellt, daß mir nach § 103 AFG kein Arbeitslosengeld während eines Besuchs eines Kurs an der VHS zusteht, weil ich ja dem Arbeitsmarkt angeblich nicht zur Verfügung stand. Ich setzte mich mit dem Arbeitsamt in Verbindung und versuchte die Angelegenheit zu klären. Alles sinnlos!
Im Widerspruchsverfahren stritt Frau E. alles ab, so daß es zur Klage kam, die ich mit viel Glück gewann, aber das Arbeitsamt hat Berufung angedroht.
An alle Arbeitslosen: Laßt Euch sämtliche Beratungen, Auskünfte etc. schriftlich geben, denn mündliche Zusagen haben keine, Zeugenaussagen nur geringe Beweiskraft.

(Auf Wunsch des Verfassers drucken wir diese Zuschrift anonym ab, da dieser z. Zt. schon genug Ärger am Hals hat. Die Red.)

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