Verschärft
Das „Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ – verabschiedet am 01.06.06 – soll laut Müntefering sicherstellen, dass nur diejenigen Leistungen nach Hartz IV bekommen, die sie wirklich brauchen. Was heißt das?
Eine Änderung gegenüber dem momentan noch geltenden Gesetz besteht darin, dass Menschen, die sich eine Wohnung teilen, beweisen müssen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden. „Beweislastumkehr“ heißt so etwas auf Juristisch.. Eine Analogie zum Strafgesetz würde darin bestehen, dass jemand beweisen müsste, einen Mord, Betrug oder Raub nicht begangen zu haben.
Auf der letzten ALI-Versammlung fragte ein Teilnehmer, wie man beweisen soll, dass etwas nicht ist. Alfred Kroll nannte als Antwort die juristische Definition einer eheähnlichen Gemeinschaft. Sie ist dann gegeben. wenn zwei Menschen zusammen wohnen, gemeinsame Kasse machen und auf Dauer füreinander einstehen wollen. Also: „Es reicht, wenn man erklärt, dass man nicht füreinander einstehen will.“
Nun haben bekanntlich bislang Paare, um das Alg II nicht gekürzt oder gestrichen zu bekommen, vielfach eine räumliche Trennung vollzogen. Norbert Czyz von der „WZ“ hat im Mai die Kontrolleure des Job-Centers begleitet und hat festgestellt, dass zahlreiche Wohnungen angemietet wurden und vom Job-Center bezahlt werden müssen, die in Wirklichkeit nicht bewohnt werden (vgl. „Miete erstatten für nichts und wieder nichts“, „WZ“ vom 20.05.06).
Sind zwei Menschen, die eine „Einstehensgemeinschaft“ bilden, arbeitslos, bekommen sie 622 Euro und die Miete. Zieht ein Partner (wirklich oder scheinbar) aus, bekommen sie je 345 Euro (und beide Mieten!). Für 34 Euro mehr, die er in der Tasche hat, verursacht – wenn die Feststellungen von Czyz stimmen – so mancher Arbeitslose über diese kleine Summe hinaus 303 Euro Mehrkosten (Miete und Heizkostenpauschale). Deutet das Stichwort „Leistungsmissbrauch“ im Untertitel von Czyzs Artikels darauf hin, dass auch er sich an der Hetzkampagne gegen Hartz IV-Betroffene beteiligt, wird er durch seinen Kommentar mit dem Titel „Geldverbrennungsgesetz“ rehabilitiert. Da schlägt er am Ende vor: „345 Euro für jeden Langzeitarbeitslosen, egal ob solo, verheiratet oder liiert. Und feste Beträge für die Kinder. Es würde auch Gerichtskosten sparen.“
Ein garantiertes Grundeinkommen für jeden und jede (etwa 1000 Euro monatlich) wäre eine noch bessere Idee und würde viele weitere Kosten des Hartz IV-Gesetzes sparen. Aber Czyzs Vorschlag wäre immerhin ein Anfang. (noa)
Sorry, the comment form is closed at this time.