Beta-Raffinerie
Aug 021993
 

Als unbegründet

zurückgewiesen hat die Bezirksregierung Weser-Ems nach weit über einem Jahr letztendlich ein Widerspruchschreiben von fünf EinwenderInnen gegen die der Beta Raffinerie erteilte Emissionsgenehmigung von 1.000 Milligramm Schwefeldioxid pro m3 Rauchgas. Gesetzlich erlaubt sind aber trotzdem höchstens 400 mg/m3. Auf die Unzulässigkeit einer solchen Genehmigungserteilung hatten zwei EinwenderInnen die Bezirksregierung schon Monate vor der Inbetriebnahme der Raffinerie – gestützt auf die detaillierte rechtliche Stellungnahme eines Bremer Anwalts – hingewiesen.
Doch das focht diese Behörde genauso wenig an, wie die Erinnerung an die von mehreren tausend Wilhelmshavener BürgerInnen der Genehmigungsbehörde im Verfahren für den Bau der Mobil Oil Raffinerie abgerungenen Bauauflage, Platz für eine Rauchgasentschwefelungsanlage freizuhalten und diese zu bauen, sobald sie Stand der Technik ist …
Den Klageweg wollen die EinwenderInnen nicht beschreiten, weil sich ihre Hoffnungen, daß das Verwaltungsgericht ihnen einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einräumen würde, zerschlagen haben. Lediglich die gemessenen Immissionsgrenzwerte in der Nachbarschaft der Raffinerie werden vom Gericht geprüft und diese liegen laut TÜV-Norddeutschland unter den gesetzlichen Höchstwerten.
So halten die Abgewiesenen ihre ca. 7.000,- DM, die ein verlorengegangener Prozeß gekostet hätte, lieber für nützlichere Dinge zurück, als die Prozeßbeteiligten mit Spesen zu mästen bzw. einem die Reichen und Mächtigen begünstigenden Staat die sauer verdienten Groschen in den Rachen zu schaufeln. (jm)

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