Wohngeld
Jun 092004
 

Alle Jahre wieder, und immer weniger

Informationen zum Wohngeld auf der Mai-Versammlung der ALI

(noa) Frage an Radio Eriwan: Hat das Wohngeld etwas mit dem Arbeitsmarkt oder mit modernen Dienstleistungen zu tun? Antwort: Im Prinzip nicht, seit Hartz aber doch.

 Das IV.Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz „Hartz IV“ genannt, hat nicht nur die Arbeitslosenhilfe abgeschafft, sondern gleichzeitig in über fünfzig andere Gesetz und Verordnungen eingegriffen, u.a. in das Wohngeldgesetz. Das war ein Grund für die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland (ALI), den Leiter der Wilhelmshavener Wohngeldstelle, Herrn Thomas Hein, einzuladen. Am 11. Mai erläuterte er in der Monatsversammlung der ALI das noch geltende Recht und die Änderungen.

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet, so heißt es im Wohngeldgesetz (WOGG). Mit gelegentlichen Änderungen gilt das Gesetz seit den 60er Jahren. Die Mittel für das Wohngeld kommen je zur Hälfte vom Bund und dem Land; kommunale Mittel werden also dafür nicht eingesetzt. Das WOGG ist ein Bundesgesetz, dessen Ausführung den Bundesländern obliegt, die ihrerseits diese Aufgabe den Kommunen übertragen haben.Antragsberechtigt sind alle Personen, die Wohnraum nutzen, egal ob zur Miete oder als Eigentum. Ob Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt ab von der Personenzahl, die in der Wohnung/dem Haus wohnt, der Höhe der Miete/Belastung für den Wohnraum und vom Einkommen. Es gibt Tabellen dafür, so dass die Berechnung des jeweiligen Wohngeldes eigentlich keinem Zweifel unterliegen dürfte; doch die Faktoren sind z.T. schwierig zu ermitteln. Anders als viele glauben, spielt die Größe des Wohnraums keine Rolle bei der Berechnung des Wohngeldes.
Kein Wohngeld für Bezieher von ALG II

„Alle Personen, die ab dem 01.01.2005 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (bisher Arbeitslosenhilfe) erhalten, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind von diesem Zeitpunkt an vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Deshalb erfolgt eine Wohngeldbewilligung nur längstens bis zum 31.12.2004.“ So informiert die Wilhelmshavener Wohngeldstelle ihre „Kunden“ seit Februar auf einem orangeroten Zettel.
Das klingt ja auch ganz logisch, oder? Wenn es keine Arbeitslosenhilfe mehr gibt, gibt es keine Menschen mehr, die Arbeitslosenhilfe beziehen, und dann kann es auch keine Arbeitslosenhilfeempfänger mehr geben, die Wohngeld kriegen. (Was beim Wohngeld passieren wird, wenn Bund, Länder und Kommunen die Einführung von ALG II bis zum 01.01.2005 nicht hinkriegen, bleibt abzuwarten.)
Oder: Das ist ganz logisch, denn die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe heißt im Klartext: Wer bisher Arbeitslosenhilfe bekam, bekommt dann Sozialhilfe (unter einem neuen Namen, aber das ist es eigentlich) und wird wohngeldmäßig behandelt wie andere Sozialhilfeempfänger.
Bei denen ändert sich auch etwas: Sie bekamen bisher den „besonderen Mietzuschuss“ nach dem Wohngeldgesetz. Entsprechende Anträge wurden vom Sozialhilfeträger mit bearbeitet. Im Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld werden die Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Selbst wenn es für zahlreiche Betroffene an der gesamten Einkommenshöhe nichts ändern sollte, wird doch auf jeden Fall die Wohngeldkasse entlastet, zu Lasten der Kommunen, aber mehr noch zu Lasten vieler privater Geldbeutel.

Wohngeld in Wilhelmshaven

Ca. 3,7 Millionen Euro zahlt die Wilhelmshavener Wohngeldstelle jährlich aus. Es sind etwa 2500 Haushalte, die laufend Wohngeld beziehen. Darunter sind ca. 2300 Haushalte in Mietwohnungen und ca. 200 im eigenen Haus bzw. in der Eigentumswohnung. Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt bedingen auch eine große Fluktuation bei den „Kunden“ der Wohngeldstelle, und deshalb sind es aufs Jahr gesehen wesentlich mehr, nämlich durchschnittlich 3500 Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben.
Diese große Flut von Anträgen wird von 10,5 MitarbeiterInnen bearbeitet. Wie bei ihrer Kundschaft herrscht auch bei den Beschäftigten der Wohngeldstelle eine große Fluktuation. Seit 2001 hat es jährlich Änderungen im Wohngeldgesetz gegeben. Da man einige Zeit braucht, um sich einzuarbeiten (Herr Hein sprach davon, dass man bis zu einem Jahr benötigt, bis man es richtig kann), dauert es von der Antragstellung bis zum Bescheid zwei bis drei Monate, und das, obwohl die Beschäftigten viele Überstunden machen.

Wohngeld gesenkt

Dass eine große Gruppe von (Noch-)Wohngeldberechtigten keinen Anspruch mehr haben wird, ist nicht die einzige Änderung, die Hartz IV im Wohngeldgesetz bewirkt hat. Zahlreiche Pauschalen, die für die Berechnung der Steuer eine Rolle spielen, sind auch wohngeldrelevant. Die Senkung der Entfernungspauschale z.B. hat auch eine Änderung der Berechnung des Wohngeldes mit sich gebracht; außerdem sind einige Einkünfte, die früher anrechnungsfrei waren, dazugekommen (und senken das Wohngeld). Diese Änderungen wurden schon zum 01.01.2004 wirksam. Angesichts dessen, dass „Hartz IV“ am 29.12.2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, mussten die MitarbeiterInnen der Wohngeldstelle viele Anträge, die sie schon in Arbeit hatten, noch einmal bearbeiten, und so einige Empfänger, die eben erst ihren Bescheid bekommen hatten, bekamen bald danach einen neuen (ungünstigeren) Bescheid.

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