Ratssplitter
Apr 272016
 

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vom 26. April 2016

abgewickelt von Imke Zwoch

 

Sssssssquiekssssssquieksssssquiek …. Sie hören das monotone Geräusch der Bartwickelmaschine. Die Interaktionen der Ratsfraktionen sind so schrecklich vorhersehbar. Anträge der Opposition werden von der schwarzroten Mehrheitsgruppe kategorisch vom Tisch gefegt. Auf den zweiten Blick besitzt das allerdings schon Unterhaltungswert. Denn natürlich schießt sich die „GroKo“ damit ein Eigentor nach dem anderen.

Mehr Bürgerbeteiligung

ist DER Werbeslogan aller Parteien und Fraktionen. Die WBV-Fraktion (Wilhelmshavener BürgerVereinigung) wollte das konkretisieren und beantragte, eine Satzung für Bürgerbefragungen erstellen zu lassen. Einen Satzungsentwurf fügte sie dem Antrag gleich bei. WBV-Sprecher Stefan Becker trug die Begründung vor:

Die Vertretung (Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeinderat, Kreistag) einer Kommune kann laut §35 NKomVG ( Nds. Kommunalverfassungsgesetz) in Angelegenheiten der Gemeinde bzw. des Landkreises eine Befragung der Bürger beschließen. Die Befragung dient der Unterstützung der Entscheidungsfindung.

Damit eine Bürgerbefragung durchgeführt werden kann, muss der Rat zuvor eine Satzung beschließen, die die Einzelheiten regelt. Dabei kann die Kommune sich eine generelle Satzung geben, nach der jede Bürgerbefragung stattfindet, oder für einen speziellen Fall einer Bürgerbefragung eine einzelne Satzung erlassen. Bei einer generellen Satzung bedarf es dann jeweils eines Beschlusses des Rates.

Hauptzweck einer Bürgerbefragung ist es, dem Rat Informationen für seine Meinungs- und Willensbildung zu beschaffen und damit letztendlich auch seine Entscheidungsfähigkeit zu verbessern. Gleichzeitig können solche Befragungen auch das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Angelegenheiten, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen, erhöhen und ihr kommunalpolitisches Engagement stärken.

In der Mehrheitsgruppenvereinbarung der SPD und der CDU in Wilhelmshaven 2011-2016 steht als oberstes Ziel: „1. Die Mehrheitsgruppenpartner setzen sich für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung in Rat und Verwaltung ein.“ Demnach stand einem einstimmigen Beschluss für den WBV-Antrag theoretisch nichts im Wege. Gerade vor dem Hintergrund der strittigen Dauerbrenner Banter See / Öffnung des Grodendammes und Durchbau der Friedenstraße erscheint eine solche Satzung für eine umfassende, repräsentative Befragung der BürgerInnen sinnvoll. Praktisch sah es aber anders aus.

Die WBV hatte bereits im Dezember 2014 einen gleichlautenden Antrag eingebracht, der im Rat mit 27 (GroKo) zu 14 (Opposition) Stimmen abgelehnt wurde. Im Februar 2016 hatte die WBV vorgeschlagen, zum Durchbau der Friedenstraße eine Bürgerbefragung durchzuführen, statt gleich ein Planfeststellungsverfahren auf den Weg zu bringen – wie es dann doch von der Mehrheitsgruppe beschlossen wurde. Doch die WBV lässt nicht locker.

Nun zur Diskussion. Martin Harms (CDU) hält Bürgersprechstunden und Infoveranstaltungen für ausreichend, um Volkes Stimme zu hören. Sein Kollege Uwe Heinemann berichtete, 60 BürgerInnen seien auf einer Infoveranstaltung zum Durchbau der Friedenstraße zugegen gewesen. CDU-Sprecher Stephan Hellwig hält nichts von „plebiszitärer Demokratie“, „dann können wir die Kommunalwahl ja gleich absagen“. (Zur Bewertung dieser Aussage finden fleißige LeserInnen hier erhellende Hintergrundinfos). Frank-Uwe Walpurgis signalisierte für die Gruppe UWG / Grüne (Unabhängige Wählergemeinschaft Wilhelmshaven/Bündnis 90-Die Grünen) Unterstützung des Antrags und lud die großen Fraktionen ein, diese Chance zu nutzen. Bei Günter Reuter (CDU) spricht das „Kostenbewusstsein“ gegen Bürgerbefragungen. Katja Breuer (WBV): „Wir werden nicht müde, um die Bürgerbefragung zu kämpfen“. In terminlicher Verbindung mit der Kommunalwahl könne die Befragung kostengünstig durchgeführt werden. Gleichzeitig gebe man dem neuen Rat (Wahl am 11. September) damit Entscheidungshilfen. Ihr Fraktionskollege Peter Sokolowski wurde in seinem Appell an die Befragungsgegner ziemlich emotional: „Wovor haben Sie Angst? Das sind doch nur die Bürger!“ Michael von Teichman (FDP) erinnerte Hellwig daran, dass die Kommunalverfassung die Möglichkeit einer Bürgerbefragung ausdrücklich einräumt. „Der Rat schafft sich ab“, wenn er sowas ablehnt.

OB Andreas Wagner würde eine Befragung lieber in Zusammenhang mit anderen Wahlen1 durchführen, bei Kommunalwahlen sei das „wohl eher nicht sinnvoll“. Im Übrigen wüssten die BürgerInnen ja, wofür ihre Kandidaten stehen, auch deshalb sei eine zusätzliche Befragung nicht sinnvoll.

WBV-Sprecher Stefan Becker hatte als Antragsteller das Schlusswort: Nicht alle CDU-Vertreter seien mit allen Entscheidungen ihrer Fraktion einverstanden, sagte er mit Seitenblick auf Oliver Gerriets (CDU), der sich in der Februar-Sitzung gegen den Durchbau der Friedenstraße ausgesprochen hatte. Die SPD sei keine Volkspartei mehr, „weil sie den Bürgern nicht mehr richtig zuhört“. Für ihn reiche es nicht aus, wenn die Bürger alle fünf Jahre ein Kreuzchen machen dürften, und eine Infoveranstaltung (mit 60 Zuhörern) sei eben keine Bürgerbefragung.

Der WBV-Antrag wurde bei 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Und gleichzeitig ein Sieg nach Punkten für die WBV und ihre Unterstützer. Wer, wie die CDU-SPD-Mehrheitsgruppe, so einen Antrag ablehnt, und das im Lande-Anflug auf die Kommunalwahl, muss, mit Verlaub, mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

Es gab in der zurückliegenden Legislaturperiode schon einige Anträge der Opposition, die sachlich betrachtet eine mehrheitliche Zustimmung verdient hätten, aber abgelehnt wurden, WEIL sie von der Opposition stammten. So wird es auch weitergehen bis September. Und nach jeder „verlorenen“ Abstimmung können sich WBV, BASU, UWB, Grüne und FDP entspannt zurücklehnen, weil sich die GroKo gerade wieder selbst ins Knie geschossen hat.

Abschließend wollen wir noch einen Aspekt ins Auge fassen: Die Zusammenlegung einer Bürgerbefragung mit der Kommunalwahl wäre nicht nur kostengünstig, sie könnte auch die Wahlbeteiligung erheblich befördern. Zitat Antragsbegründung der WBV: „Gleichzeitig können solche Befragungen auch das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Angelegenheiten, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen, erhöhen und ihr kommunalpolitisches Engagement stärken.“ Zu den Ursachen der Politikverdrossenheit zählt, neben der Nichteinhaltung von Wahlversprechen, auch die unscharfe Gemengelage der Parteiprogramme. Die (ehemals) „großen Parteien“ treffen sich in der schwammigen Mitte und damit nicht mehr die konkreten Anliegen der Wähler. Eine Bürgerbefragung zu greifbaren Anliegen, die seit Jahren viele Menschen bewegen (wie eben pro oder contra Durchbau der Friedenstraße oder Zukunft des Banter Sees), könnte das wahlmüde Volk wieder in die Wahllokale treiben, und wenn sie schon mal da sind, werden auch die Kommunalwahlzettel ausgefüllt. Da kann es natürlich passieren, dass sie ihr Kreuzchen nicht bei den „Großen“ machen, sondern bei kleinen Parteien und Wählergemeinschaften, die sich solchen Themen intensiv auch im Dialog mit der Bürgerschaft widmen, statt sie nach Gutsherrenart abzuhaken. Insofern könnte die Einführung der Bürgerbefragung und Zusammenlegung mit Kommunalwahlen für bestimmte Herrschaften nach hinten losgehen. Das erklärt vielleicht Einiges.

Empfehlung: Mehr über unsere Ratsvertreter ist auf der Seite Abgeordnetenwatch zu erfahren.

1 Das wäre dann die Bundestagswahl im September 2017 oder die Landtagswahl in Niedersachsen Anfang 2018

 

 

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