Grodendamm
Mai 132017
 

Lüüd passt up, dat is bold so wiet

Logo Hände weg vom Grodendamm

Am kommenden Mittwoch (17. Mai ab 16.00 Uhr) tagt der Rat der Stadt Wilhelmshaven.
Unter dem Tagesordnungspunkt  8.5.2 soll endgültig über die Ausarbeitung einer Technischen Machbarkeitsstudie zur Öffnung des Grodendamms abgestimmt werden.

Das als Anlage beigefügte ‚Gewässerökologische Gutachten Banter See‘ vom 21.03.2017 durch die Fa. Dipl.-Ing. M. Birkhoff + Partner, 28217 Bremen, empfiehlt für die sichere und nachhaltige Unterbindung der Massenentwicklung der Cyanobakterien eine gesteuerte Öffnung des Grodendamms. Zwar beinhaltet ein solcher Ansatz auch Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung des „Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)“, jedoch überwiegen nach seiner Einschätzung die positiven Effekte.
Die konkrete Umsetzung der Maßnahme bleibt jedoch der abschließenden Beurteilung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens sowie eines gesonderten Ratsbeschlusses vorbehalten.
Obwohl der Banter See nicht in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelistet ist, wird durch das Niedersächsische Umweltministerium dennoch die Anwendbarkeit des § 27 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) geprüft (es ist seitens des Niedersächsischen Umweltministeriums beabsichtigt, eine Handlungshilfe zum Umgang mit dem Verschlechterungsverbot herauszugeben). Dieser Absatz besagt, dass Oberirdische Gewässer, die nach § 28 WHG als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften sind, dass

  1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird (Verschlechterungsverbot) und
  2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden (Verbesserungsgebot).

Da es sich bei der Öffnung des Grodendammes um eine Bewirtschaftung im wasserrechtlichen Sinne handelt, ist die Anwendung des § 27 Abs. 2 WHG inhaltlich zu prüfen.
Falls § 27 Abs. WHG anzuwenden und zu beachten ist, werden die dafür erforderlichen zusätzlichen Parameter parallel zur Erstellung der Machbarkeitsstudie ermittelt und bewertet. In Abhängigkeit von einer positiven Bewertung im Rahmen der Prüfung nach § 27 Abs. 2 WHG könnte das Planfeststellungsverfahren dann begonnen werden.

Folgenden, sowie ein Vortrag von Prof. Michele (Entwickler und Betreuer der Freistrahlanlagen) wollte die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des GGS- und Umwelt-Ausschusses auf der Sitzung am 11. Mai  im Technischen Rathaus nicht hören:

Durch die Öffnung des Grodendamms wird der Banter See mit Hafenwasser gefüllt. Das dortige Biotop wird den Existenzbedingungen im Hafen unterworfen. Über die im Innenhafen lebenden pflanzlichen und tierischen Organismen ist wenig bekannt.
Der Wasserstand im Innenhafen ist variabel.  Er dient auch als Wasserstandsregler – insbesondere bei starken Regenfällen für den Vorfluter „Ems-Jade-Kanal“. Hierzu fehlen Angaben, über Art und Masse eingeschwemmter Schadstoffe – z.B. Phosphate.
In regenarmen Zeiten kommt es vor, dass der Wasserstand im Innenhafen sinkt, weil der Nachschub aus dem Ems-Kanal-Kanal ausbleibt und nicht durch Öffnung der Seeschleuse in den Hochwasserzeiten voll ausgeglichen werden kann.
Auch bei bestimmten Wasserbaumaßnahmen muss der Wasserstand im Innenhafen abgesenkt werden.
Durch diese Schwankungen des Wassertands unterliegt auch die chemische Zusammensetzung des dortigen Wassers laufenden Veränderungen.
Darüber, und welches Biotop im Innenhafen vorzufinden ist, besteht Klärungsbedarf, bevor man die Öffnung des Grodendamms beschließt.
Im Manzenrieder-Gutachten wird darauf hingewiesen, dass ein „…allseitiges Wasserspiegelgefälle vom Banter See Richtung Grundwasser…“ besteht.
Wird der Grodendamm aufgerissen, dann wirkt sich jede Absenkung des Wasserspiegels ungebremst auf den Banter See aus. Wenn er unter den Grundwasserspiegel fällt, kommt es zur Gefälleumkehr Richtung des dann an den Innenhafen angegliederten Banter Sees.
Mögliche Folge:
Im Grundwasser enthaltene Schadstoffe aus dem Umfeld werden während der Gefälleumkehr in den zum Hafengewässer mutierten Banter See ausgeschwemmt.
Manzenrieder hat hier und in weiteren Fällen dringenden Handlungsbedarf angemahnt. Bevor diese Punkte nicht abgeklärt sind, sollte es keinen Machbarkeitsbeschluss „Grodendammöffnung“ geben.
Es fehlt zudem ein hafenökologisches Gutachten, um feststellen zu können, ob und wie sich das Banter-See-Biotop nach Öffnung des Grodendamms verändern wird, bzw. ob das von der WRRL vorgegebene Verschlechterungsverbot (auch wenn es nach Auffassung der NLWKN – Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – beim Banter See nicht zu berücksichtigen ist) sowie der Artenschutz eingehalten werden können.
Der Innenhafen befindet sich mit seiner hafenwirtschaftlichen Entwicklung noch im Dornröschenschlaf. Politisch gewollt ist jedoch ein prosperierender Hafen. Das bedeutet – nur um zwei Beispiele zu nennen – mehr Schiffe und mehr Hafenumschlag. Schiffe und Hafenumschlag machen Dreck, der von den Schiffen direkt und von den Kaianlagen durch Regenwasser in den Hafen gespült wird. Zudem gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan für die Schleuseninsel, auf der ein weiteres Hafengebiet mit Schiffsanlegern entstehen soll.
Diese angestrebte Entwicklung des Innenhafens mit ihren zusätzlich zu erwartenden Gewässerbelastungen auch für den schiffbar gemachten Banter See muss in die Erwägungen mit einbezogen werden.
Abschließend zu den Wertungen der Alternativvorschläge zur Grodendammöffnung:
Ultraschall: Die Verhinderung der Blaualgen durch den Einsatz von Ultraschall hat sich bereits in mehreren Binnengewässern bestätigt. Dies ergab meine diesbezügliche Nachfrage bei einem städtischen Umweltbediensteten in Münster sowie einem Sachbearbeiter im Nds. Umweltministerium. Die Geräte sind lediglich deshalb noch in der Erprobungsphase, um sie weiter zu optimieren, ihre Reichweite von 300 auf 1.000 Meter zu vergrößern und eventuelle Schäden an Flora und Fauna zu erkennen. Da der Betreiber, Herr Wassmann, seine Geräte hier bereits vorgestellt hat, werde ich nicht weiter darauf eingehen.
Die Gutachter halten das Ultraschallverfahren im gewässer-ökologischen Gutachten als ergänzende Option bei Massenentwicklungen von Cyanobakterien für potenziell geeignet.
Bevor man sich in die Kosten für eine Grodendammöffnung mit unabsehbaren Folgen für das zukünftige Banter-See-Biotop und, nicht zu vergessen, die Badewasserqualität, stürzt, sollte diese Maßnahme zum Einsatz kommen.

Freistrahler: Während und nach dem Einsatz der Freistrahler kam es kaum noch zur Blaualgenpest. Doch von Herrn Prof. Liebezeit wurden in seinem wissenschaftlichen Begleitprogramm mehrere denkbare Wirkfaktoren genannt, die zur Eindämmung der Blaualgenblüte beigetragen haben können:
Anschlüsse der Kleingärten an das Abwässernetz
Abbindung des Rhijnschlotes
Sonnenscheindauer für die Fotosynthese
Einfluss von Sonne und Wind auf die Wassertemperatur. Anhaltender Starkwind setzt einen vertikalen Wasserkreislauf in Gang, der kaltes Wasser aus den kühleren Unterwasserschichten an die Oberfläche transportiert und das Oberflächenwasser zu kühl hält, dass keine Blaualgenblüte bzw. Fotosynthese entstehen kann. Durch den windinduzierten Wasserkreislauf wird zudem sauerstoffreiches Oberflächenwasser in die tieferen Schichten transportiert. Dies ermöglicht Fressfeinden der Blaualgen das Eindringen in ihre Lebensräume.
Diese Wirkkräfte werden übrigens von den Freistrahlern durch ihre Strahlrichtung schräg zum Bodenwasser unterstützt.

Nicht nachvollziehbar ist angesichts der geschilderten Unwägbarkeiten einer Grodendammöffnung folgendes Fazit der Gutachter: Sie kommen zu dem Schluss, das Verfahren wegen des Fehlens eines belastbaren Erfolgsnachweises sowie der technischen Risiken der Aufrechterhaltung einer dauerhaften Einsatzbereitschaft nicht zu empfehlen sei.

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