Wohnungslosigkeit
Okt 181995
 

Abgeblitzt

ist der Leiter des städtischen Sozialdienstes Michael Mertens bei dem Verein ,,Haus & Grund“ mit seiner Vorstellung, dass bei der Finanzierung einer ,,Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit“ auch die Hausbesitzer ihren finanziellen Beitrag leisten könnten. Aufgabe dieser Fachstelle, in der die Kompetenzen verschiedener Ämter der Stadt (Ordnungsamt, Sozialamt etc.) gebündelt werden sollen, wäre es unter anderem, zwischen Vermietern und Mietern zu vermitteln, wenn z.B. aufgrund säumiger Mietzahlungen eine Zwangsräumung droht. Gelänge es, die Zahl der Zwangsräumungen durch frühzeitige Vermittlung zwischen den Mietparteien und unter Umständen mit Hilfe flankierender Maßnahmen zur Beseitigung von Zahlungsunfähigkeit bei einkommensschwachen Mietern (z. B. durch Schuldenberatung, Umschuldung oder auch Übernahme rückständiger Mieten durch das Sozialamt) zu reduzieren, wäre allen gedient.

Vorübergehend zahlungsunfähigen Mietern bleibt der Gang in die Notunterkünfte erspart. Die Stadt Wilhelmshaven wiederum spart die Kosten für diese Unterbringung. Die Kosten einer Zwangsräumung (im Einzelfall bis zu 8.000,- DM) gehen in der Regel erst mal zu Lasten des Vermieters. Bei ca. 200 Räumungsverfahren die jährlich in Wilhelmshaven anfallen, insgesamt eine stattliche Summe. Für die Einrichtung einer solchen Fachstelle mit Schlichtungsfunktion spricht somit einiges.
Dennoch besteht nach Auffassung der Mitgliederversammlung der Interessensvereinigung der Hausbesitzer ,,zur Zeit für die Einrichtung einer solchen Fachstelle kein Bedarf. ..und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Haus & Grund Wilhelmshaven (ebenso wie der Mieterverein) sehen sich bereits als Stellen, die einem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet seien und die eine Schlichtungsfunktion erfüllen;
  2. die Einrichtung einer bei der Stadt Wilhelmshaven angesiedelten Fachstelle würde bei der Bewältigung der Probleme zwischen Vermieter und Mieter im wesentlichen lediglich eine Zeitverzögerung – zugunsten des Mieters und zu Lasten des Vermieters – bringen;
  3. die Einrichtung einer solchen Fachstelle würde zusätzliche Gelder erfordern, zu denen die Vermieter beisteuern müssten.“ (Zitat aus: Haus & Grund – Niedersachsen – Ausgabe Juli 95).

Und – so könnte man die Aufzählung vervollständigen – lassen sich 4. Kapital- und Hausbesitzer meist nur dann in ihre Geschäfte reinreden, wenn staatliche Investitions- und Steuergeschenke zu erwarten sind.(ub)

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