Sykes
Jan 252006
 

Eskalation

im Kampf um Arbeitsplätze und Kündigungslisten bei Sykes: Die erste Welle von „Freisetzungen“ beim Telefondienstleister Sykes in Roffhausen hat stattgefunden. Als Weihnachtsgeschenk gab es von der Geschäftsführung des amerikanischen Konzerns erst mal ca. 150 Kündigungen, die per Kurierdienst pünktlich zu Heiligabend zugestellt wurden.

Bis Mitte 2006 sind 200 Arbeitsplätze weg. Zu Ende Dezember 2005 hat bereits ein erster Schwung von Beschäftigten den Betrieb verlassen müssen. Und sie haben eine üble Überraschung erlebt: Ihr letztes Gehalt war um bis zu drei Viertel gekürzt worden, so dass sie Anfang Januar z.B. statt der erwarteten über 1000 Euro nur 300 oder knapp darüber auf dem Konto hatten. Sykes hat halt Mitte Dezember nur so viel ausgerechnet, wie sie zu kriegen gehabt hätten, wenn sie von da an unentschuldigt fehlen würden – „vorsichtshalber“ wird dies den Beschäftigten unterstellt. Diese „Vorsicht“ oder besser gesagt „Unterstellung“ brachte so manchen werdenden Arbeitslosen jetzt in die peinliche Situation, die Miete nicht zahlen zu können. Auf Gewerkschaftsdruck vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven hat Sykes das einbehaltene Gehalt mittlerweile gezahlt.
Ja, und außerdem stehen in diesem Jahr wieder in allen Betrieben Betriebsratswahlen an, und es wollen auch bei Sykes viele für den Betriebsrat kandidieren. Wer aber für den Betriebsrat kandidiert, darf nicht gekündigt werden, sofern die Kündigung nicht schon vorher ausgesprochen wurde. Diese späte Erkenntnis traf den Sykes-Direktor Kurt Sölter wohl wie ein Hammer.
Richtig heftig geht es jedoch in Sachen Zugangsrecht der Gewerkschaft zu. Die neueste Entwicklung: ver.di-Sekretär Frank Buscher hat mittlerweile Hausverbot, weil er sich bei Sykes nicht den Mund verbieten lässt. Nun drohte Sölter sogar, den Gewerkschaftssekretär durch die Polizei aus der Betriebsratssitzung rauswerfen zu lassen. Gewerkschaftssekretär Frank Buscher sieht dem gelassen entgegen: „Wie sich die Sykes-Geschäftsführung das alles vorstellt, geht das natürlich nicht. Ich werde mich natürlich auch weiterhin für die Beschäftigten einsetzen und mein Zugangsrecht wahrnehmen.“ (noa)

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