ruft die Schulverwaltungsreform, die zum 1. Februar umgesetzt werden soll, in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hervor. Die zwei wichtigsten Punkte dieser Reform sind die Umwandlung der Schulaufsichtsämter in Außenstellen der Bezirksregierung einerseits und die Aufwertung der SchulleiterInnen zu Dienstvorgesetzten andererseits.
Mit der Aufwertung der SchulleiterInnen zu Dienstvorgesetzten gehen viele Aufgaben, die bislang der Schulamtsdirektor wahrnahm, auf die Schulleiter über – eine Quelle von Konflikten, die den Kollegien bislang erspart geblieben sind. Laut GEW sind selbst die Schulleiter nicht glücklich über diese Erweiterung ihrer Kompetenzen, da sie um die kollegiale Zusammenarbeit fürchten.
Aus dem Schulaufsichtsamt Wilhelmshaven wird eine Außenstelle der Bezirksregierung Weser-Ems, die voraussichtlich für Wilhelmshaven und Friesland (bislang zwei Schulaufsichtsämter) zuständig sein wird. Die Befürchtung der Gewerkschaft geht nun dahin, daß mit diesem vergrößerten Zuständigkeitsbezirk auch der Bereich, innerhalb dessen LehrerInnen abgeordnet werden können, entsprechend wächst, daß also z.B. eine Lehrkraft einer Wilhelmshavener Schule mit einem Teil ihrer Stunden nach Schortens, Zetel oder Jever geschickt werden kann.
Mit der Auflösung der Schulaufsichtsämter ist die Auflösung der Lehrerkreispersonalräte verbunden. Wahrscheinlich wird damit der größere Teil der 60 Stellen eingespart, die als Ergebnis der Reform entfallen sollen.
Gegen diesen Aspekt der Schulverwaltungsreform beschloß die GEW im November in Sage folgende Resolution:
„Der Abschlußbericht der Arbeitsgruppe ‚Schulverwaltungsreform‘ im Niedersächsischen Kultusministerium schlägt vor, die Schulaufsichtsämter aufzulösen und statt dessen eine geringere Zahl von Außenstellen der Bezirksregierung einzurichten. Im Zuge dieser Entscheidung sollen die Schulpersonalräte bei den Schulaufsichtsämtern wegfallen. Es wird einseitig zu Lasten einer wirkungsvollen Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort gespart.
Damit wird nicht mehr der Schulpersonalrat vor Ort im Rahmen der im Personalvertretungsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten beteiligt, sondern der Schulbezirkspersonalrat bei der Bezirksregierung in Osnabrück.
Wir sehen damit insbesondere für einen Flächenbezirk wie den Regierungsbezirk Weser-Ems eine massive Einschränkung des Umfangs und der Qualität der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Lehrerinnen und Lehrer und fordern deshalb die Einrichtung ortsnaher Personalvertretungen bei den Außenstellen der Bezirksregierung.“ (noa)
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