Betroffene werden nicht informiert und zustehende Gelder bleiben aus!
Höhere Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft in Wilhelmshaven
Pressemitteilung der Ali vom 18. April 2018 * Mittlerweile ist es drei Monate her, dass die Miete in Wilhelmshaven bei beiden Grundsicherungen erhöht wurde. Das betrifft also alle die Menschen, welche Leistungen wie das sogenannte Hartz IV nach dem SGB II oder Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter zu ihrer Rente, bzw. Erwerbsminderungsrente nach dem SGB XII beziehen. Ab dem 01. Januar 2018 wurden die Angemessenheitsgrenzen vom Institut für Umwelt und Wohnen in Darmstadt erheblich heraufgesetzt. Die Notwendigkeit ergab sich aus der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Mieten auch in Wilhelmshaven erheblich gestiegen sind und in 2017 von vielen Vermietern sowie auch den Wohnungsbaugesellschaften nochmals Mieterhöhungen vorgenommen wurden.Nach mehr als 3 Monaten haben weder die Stadt Wilhelmshaven, noch das Jobcenter Wilhelmshaven es geschafft, die bereits in 2017 erstellten Bewilligungsbescheide (mit einer Geltungsdauer auch in das Jahr 2018 hinein), entsprechend abzuändern und den betroffenen Menschen das Geld auszuzahlen, welches ihnen ab dem 1. Januar zusteht. Somit sind viele Leistungsberechtigte weiterhin gezwungen, aus Ihren Regelbedarf Mietzahlungen zu entnehmen. Der eh schon viel zu geringe Regelbedarf wird dadurch noch weiter eingeschränkt. Alle LeistungsbezieherInnen sollten ihre Bescheide überprüfen rät Richard Fiebig von der Arbeitsloseninitiative und, wenn sie betroffen sind, einen Überprüfungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen, um Abhilfe zu schaffen. Auch haben Menschen, denen vorher Hilfen abgelehnt worden sind, weil sie zu hohe Einkommen oder Renten haben, möglicherweise jetzt das Recht, finanzielle Hilfe zu bekommen. Auch hier ergeht wiederum der Rat, sich umgehend zu melden und Anträge zu stellen.
Eine weitere sehr wichtige Änderung ist, dass alleinerziehende Mütter und Väter nun nicht mehr im Wohnzimmer oder bei ihren Kindern schlafen müssen, sondern es steht ihnen nun ein weiteres Zimmer und damit eine größere Wohnung zu. Ein entsprechender Antrag sollte hier ebenfalls gestellt werden, denn von alleine wird keine Behörde tätig werden.
Die Arbeitsloseninitiative WHV/FRI (Ali) informiert auf ihren Internetseiten über die neuen Kosten der Unterkunft und den erhöhten
Wohnraumbedarf für Alleinerziehende. http://www.ali-whv-fri.de/materialien/mietobergrenzen/mietobergrenzen-whv-2018.html
Vom Jobcenter wissen wir, dass Bewilligungsbescheide, die über den Jahreswechsel hinaus Gültigkeit haben, aus Personalmangel nicht von der Behörde überprüft werden, alle neuen Bescheide aber mit den neuen Angemessenheitsgrenzen versehen werden sollen.
Leider sieht die aktuelle Entwicklung bei der Bearbeitung von Jobcenter-Bescheiden mittlerweile so aus, dass immer mehr Menschen, die sich im Leistungsbezug befinden, bzw. einen Leistungsantrag gestellt haben, kein Geld für Miete oder Essen vom Jobcenter bekommen. Schon vor Monaten abgegebene Erst- und Weiterbewilligungsanträge oder Veränderungsmitteilungen werden nicht bearbeitet und zustehende Gelder nicht ausgezahlt. Solch eine Herangehensweise auf Kosten der Betroffenen Menschen, können und werden wir nicht dulden.
Der Personalmangel beim Jobcenter ist nichts Neues und deshalb müssen die Verantwortlichen sich dringend überlegen, Einstellungen beim Jobcenter zu genehmigen, um zum Einen die Beschäftigten zu entlasten aber auch, und das ist das Wichtigste, den betroffenen Menschen zu ihrer zustehenden Leistung zu verhelfen. Das gilt vor allem für die Damen und Herren in der Trägerversammlung, die ihre übernommenen Aufgaben gewissenhaft ausführen müssen. Ebenso gilt es für die zuständigen Politiker*innen, die den Personalschlüssel beim Jobcenter dringend zu Gunsten des Personals verändern müssen. Hier darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten der Jobcenter Politik gemacht werden. Solche Situationen erhöhen die Fluktuation und auch den Krankenstand. Das sind unhaltbare Verhältnisse auf Kosten der Beschäftigten.
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