Geht doch!
Als Zaungäste müssen wir ungefragt zusehen, wie der Kraftwerksbau des Konzerns „GDF – Suez“ (ex „Electrabel“) voranschreitet. Die Genehmigung für die Schadstoffmengen, die zukünftig aus dem Schornstein quellen dürfen, sowie die Einleiterlaubnis für das Kühlwasser stehen allerdings noch aus.
Bezüglich der Kühlwassereinleitung hatte der „Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V.“ (LBU) u.a. moniert, dass „…stündlich 54 kg Ozon zur Vermeidung von Algen-, Seepocken- und Muschelwachstum im Kühlwasserumlauf beantragt (wurde), das am Kühlwasseraustritt nicht mehr nachweisbar sein soll. Unbeachtet bleibt, dass Bromate bei der Oxidation von bromidhaltigen Wässern mit Ozon entstehen können. Sowohl das evtl. in die Jade gelangende Ozon als auch das für den Menschen potenziell krebserregende Bromat können Schäden in den Gewässerorganismen anrichten. Außerdem wird noch eine nicht bekannte Menge von Bioziden (z.B. Natriumhypochlorid) zugesetzt.“
Auf Grund dessen stellte der LBU den Antrag „…ein Gutachten über die Einwirkung von ozon- und bromidhaltigen Abwässern auf Wasserpflanzen und –tiere vorzulegen. Auf Grundlage des Gutachtens ist ein Grenzwert für die Abgabe von ozon- und bromidhaltigen Abwässern festzulegen bzw. die Fischgiftigkeit zu überprüfen. Es ist zu untersuchen, ob es schon Vorschädigungen des Biotops durch Biozid im Umfeld der Kühlwasserrückgabe des bestehenden Kraftwerks gibt. Auf Grundlage des Untersuchungsergebnisses und der Heranziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse wird ein unbedenklicher Biozidgrenzwert festgelegt bzw. ein Einleitverbot erlassen.“
Aus Kreisen der E.ON wurde unlängst geäußert, dass im Falle der Realisierung eines zweiten E.ON-Kraftwerksblocks ein neuer Kühlwasserkreislauf mit einer Entnahme- und einer Einleitstelle für beide Kraftwerke gebaut werden würde. Die Rohrleitungen würden dann manuell gereinigt werden.
Daraufhin hat der LBU den für die Einleiterlaubnis zuständigen „Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz“ (NLWKN) auf diese umweltschonende Möglichkeit hingewiesen und beantragt, diese Reinhaltungsmethode der „GDF SUEZ“ im Rahmen der gesetzlich geforderten Beachtung des Vermeidungsgebotes zur Auflage zu machen. (jm)
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