Aus der Schule geplaudert
Feb 012012
 

„Althusmann will Schulformen angleichen“, hieß es am 19.12.11 in der WZ. Ein schönes Weihnachtsgeschenk? Endlich der gleiche, gemeinsame Bildungsweg für alle? Pustekuchen! Unser Kumi will lediglich in allen Bundesländern gleichermaßen ein zweigliedriges Schulsystem, bestehend aus „starken Gymnasien und einer weiteren Schulform mit mindestens zwei Bildungsgängen“, durchsetzen. Aha. Nachdem die Eltern per Abstimmung mit den Füßen die Hauptschule als Restschule fast abgeschafft haben und die konservative Bildungspolitik notgedrungen die Oberschule (Addition aus Haupt- und Realschule) empfiehlt, rettet Althusmann die überkommene Dreigliedrigkeit (1+ 2 = 3, oder?). Und auch bei der Unternehmer-Mittagsrunde am 15.12.11 hat er so den Fortbestand der Dreigliedrigkeit des Schulsystems postuliert: „Ein Weg, die Auswirkungen des demographischen Wandels abzumindern, sei die Gründung von Oberschulen, in denen Haupt- und Realschüler unterrichtet werden“, schreibt die WZ am 16.12.11. In Sachsen z.B., wo es die Oberschule schon seit langem gibt, werden dort diejenigen, die nicht zum Gymnasium gehen, gemeinsam unterrichtet. Wenn das Kind den Namen Oberschule trägt, dann ist es eine Schulform und nicht zwei. Oder? Auf der Homepage des Kultusministeriums heißt es wie folgt: „Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Eine Oberschule kann als Oberschule ohne gymnasiales Angebot oder als Oberschule mit gymnasialem Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

  • jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
  • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) oder
  • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet) erteilt werden.“

Ist das eine Verarschung oder ist das eine Verarschung?

Wieder mal ganz hinten

Niedersachsen hat „Nachholbedarf“ bei der Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder. Unser Bundesland belegt im Vergleich der Bundesländer den zweitletzten Platz. Nur 14,6 % der Erst- bis Viertklässler haben die Möglichkeit, die Nachmittage in der Schule oder im Hort zu verbringen, und von diesen nehmen knapp 51 % das Angebot der „offenen Ganztagsschule“ in Anspruch. Das hat die Bertelsmann-Stiftung herausgefunden, und die WZ berichtete am 20.12.2011 auf der Niedersachsenseite. Das Kultusministerium setzt dem entgegen, dass man auf einem guten Weg sei und die Ganztagsgrundschulen in den letzten fünf Jahren (auf etwas über 500) verzehnfacht worden seien. Allerdings stellt Niedersachsen an die Ganztagsgrundschule nur minimale Anforderungen. Es reicht, wenn an drei Wochentagen für sieben Stunden ein Betreuungsangebot besteht, und bezüglich der Ausbildung der Betreuungskräfte gibt es gar keine gesetzliche Vorgabe. Bei der o.a. Unternehmer-Mittagsrunde hat Althusmann laut WZ-Überschrift u.a. für die Ganztagsschule geworben. Die scheint ja nun aber auch nur ein Wort ohne Inhalt zu sein. Aber Althusmann hat „deutliche Fortschritte“ bei der Sprachförderung ausgemacht WZ, 30.12.11) und „Schule fällt seltener aus“ (16.12.11). Die (rechnerische!) Unterrichtsversorgung von 101,8 % ist natürlich für die Einhaltung der Stundenpläne noch weit entfernt von ausreichend – eine Woche Krankheit einer Lehrkraft senkt an einer kleinen Schule die erteilten Stunden schon auf deutlich unter 100 %.

Wieder mal ein echter Bauermeister

Einmal im Monat bringt die WZ „Wirtschaft im Dialog“. Lutz Bauermeister, Hauptgeschäftsführer des Allgemeinen Wirtschaftsverbandes, darf dann seine Ansichten zu irgendeinem Thema äußern, und am nächsten Tag bekommt er eine – manchmal leider windelweiche – Entgegnung von einer Fachperson. Im Dezember gab Bauermeister mal wieder etwas zum Thema Bildung von sich. „Verantwortung bei den Eltern“ lautete die Überschrift, und da fiel ihm auf: „Immer neue Schulformen werden erfunden, und die Wege zum Abitur werden geebnet, jedoch der Anteil von Studierenden aus sogenannten ‚bildungsfernen‘ Familien stagniert bei 10 Prozent.“ Tja, da muss man mal nachdenken, woran das liegen kann. An Studien- und Immatrikulationsgebühren jedenfalls nicht, hat er vor einigen Monaten mal behauptet. Jetzt gibt er die Antwort: Weite Kreise der Bevölkerung kennen den „Ersten Lehrsatz des sozialen Aufstiegs“ nicht, „der da lautet: ‚Mein Kind soll es einmal besser haben als ich.'“ Ach so. Und wenn Eltern in Unkenntnis dieses Satzes ihre Kinder nicht zum Schulerfolg und zu gesellschaftlichem Aufstieg bringen, dann … äh … haben die Kinder selber Schuld? Denn bezüglich der Schuldfrage wendet Bauermeister sich von der Überschrift seines Beitrages wieder ab und zitiert Obama: „Niemand hat euer Schicksal für euch vorgezeichnet, es liegt in eurer Hand. Es gibt keine Entschuldigung. Armut ist kein Grund für schlechte Noten.“ Auf diesen Beitrag antwortete aus fachlicher Sicht Barbara Rossié, Schulleitern der IGS, und sie tat es erfreulicherweise nicht windelweich. Unter der Überschrift „Jeder hat das Recht auf Bildung“ zitiert auch sie Obama: „Wir wissen, dass vom ersten Schultag an nicht die Hautfarbe oder das Einkommen der Eltern über den Erfolg unserer Kinder entscheiden, sondern der Lehrer, der vor der Klasse steht.“ Bauermeister ist ein radikaler Liberaler, der schon wiederholt die Auffassung vertreten hat, dass jeder seines Glückes Schmied sei. Wenn wir als Gesellschaft diese Auffassung übernehmen und die Förderung von Kindern, deren Eltern nicht so viel zur Karriere ihrer Kinder beitragen können, vernachlässigen, trifft es uns als Gesellschaft: Auf die Fähigkeiten unseres Nachwuchses verzichten, gefährdet, wie Frau Rossié zusammenfasst, neben den Lebenschancen der Kinder auch den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Zukunft. Die Wirtschaft beklagt seit Jahren den Fachkräftemangel – und wer hat daran „selber Schuld“? Anette Nowak

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