Arbeitsförderungsgesetz
Aug 011997
 

Es wird eng

Das neue Arbeitsförderungsgesetz bedingt massive Einschränkungen

(noa) Der GEGENWIND berichtete in den letzten Ausgaben von den Sorgen, die der CVJM Wilhelmshaven als Träger eines Berufsförderungslehrganges nach der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hat.

In Nummer 139 stand es noch so, daß die Berufsförderung für benachteiligte Jugendliche von einer Pflicht- in eine Kannleistung verwandelt wurde und die Einrichtung die Schließung befürchten mußte. In unserem Artikel „Zwischen Hoffen und Bangen“ in Ausgabe 140 konnten wir schon in Aussicht stellen, daß dieser Teil der Änderung wieder rückgängig gemacht werden würde. So geschah es dann auch zum 1. April. Nicht zurückgenommen wurde aber die Senkung des für die Berufsförderung vorgesehenen Budgets um 5 %. Für das kommende Lehrgangsjahr 1997/98 hat das Landesarbeitsamt neue Verträge mit den Trägern (neben dem CVJM Wilhelmshaven e.V. ist das der Christliche Jugenddorf-Verein, der in mehreren niedersächsischen Städten entsprechende Lehrgänge durchführt wie hier in Wilhelmshaven der CVJM) abgeschlossen. Zunächst einmal sieht es so aus, als würde alles weitergehen wie bisher, nur halt mit einem etwas engeren Finanzrahmen. Doch tatsächlich stehen weitere Einschränkungen an.
Eine Änderung gegenüber früher betrifft die Zahl der TeilnehmerInnen am Lehrgang. Genau 80 Jugendliche darf der CVJM aufnehmen. Auf die jedes Jahr bestehende Warteliste darf er nur in den ersten zwei Monaten zurückgreifen. Mehr als 80 Jugendliche wurden auch nach den alten Verträgen nicht von der Arbeitsverwaltung finanziert, doch die Aufnahme von einigen mehr sicherte einen Mindestbestand von 80 bis Lehrgangsende. Im kommenden Jahr könnte es passieren, daß die Zahl der TeilnehmerInnen im Lauf des Jahres unter 80 sinkt. Damit sinken auch die Einnahmen, weil das Landesarbeitsamt für jedeN JugendlicheN, der/die den Lehrgang vorzeitig verläßt, die volle Summe einbehält, während für den CVJM lediglich die Verpflegungs- und Wäschekosten sinken – ein Handwerksmeister bleibt ein Handwerksmeister und kostet dasselbe Geld, egal, ob er zehn oder nur acht Jugendliche unterweist.
Den größten Coup landet das Landesarbeitsamt jedoch mit einem Trick: Der neue Lehrgang beginnt statt am 12. August erst am 1. September. Die knapp drei Wochen erzwungener Betriebsruhe müßten eigentlich allein schon die durch das Gesetz geforderten 5 % Einsparung erbringen (drei von 52 Wochen sind knapp 6 %!). Ein Teil dieser Einsparung geht der Arbeitsverwaltung jedoch verloren. Die Träger der Lehrgänge müssen diese Zeit entweder aus Rücklagen überbrücken oder die Beschäftigten solange auf die Straße setzen. Die dritte Möglichkeit besteht darin, Kurzarbeit zu fahren. Dies wird der CVJM tun. Per Kurzarbeitergeld wird das Arbeitsamt somit einen (wenn auch vergleichsweise kleinen) Teil der eingesparten Summe wieder ausgeben müssen.

Beim CVJM sieht man jedoch mit Sorge dem nächsten Sommer entgegen: Der Lehrgang, der nun erst am 1.9.1997 beginnt, dauert offiziell bis 31.8.1998, aber alle AbsolventInnen, die zum 1. August eine Ausbildungsstelle finden, werden (siehe oben) ein großes Loch in die Finanzen reißen.
Und so wird es trotz der Einsparung durch Beginnverschiebung und Begrenzung der Teilnehmerzahl weitere Einschnitte geben. Da die Sachkosten schon in den letzten Jahren so weit wie möglich gesenkt wurden, ist hier keine nennenswerte Reduzierung mehr möglich, und der Personalhaushalt als die größte Position muß gesenkt werden. So sollen ab Beginn des neuen Lehrgangs die Kol- legen und Kolleginnen, die Nachtdienst geleistet haben, nicht mehr beschäftigt werden. Stattdessen sollen die Erzieher und Erzieherinnen Nachtschichten versehen. Die Stunden, die sie nachts an ihrem Arbeitsplatz verbringen, werden zu einem Viertel als Arbeitszeit abgerechnet, und diese Stunden werden in der Tagesbetreuung der Jugendlichen fehlen. Außer der „Freisetzung“ der Nachtdienste wird es beim CVJM keine Entlassungen geben. Doch wo auch immer eine Mark gespart werden kann, wird sie gespart. Die in den letzten Jahren regelmäßig durchgeführten betriebsinternen Fortbildungen entfallen ebenso wie die Supervision, die es gerade mal einige Monate gegeben hatte.

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