Wasserstoffindustrie im Vogelschutzgebiet?
Sep 202021
 

Voslapper Groden: Arten- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausspielen

Ratsbeschluss ist ohne vorheriges Befreiungsverfahren nach Bundesnaturschutzgesetz überflüssig

(red) Die Firma AtlasInvest plant großdimensionierte Anlagen für Umschlag und Verarbeitung von „grünem“ Wasserstoff und Nebenprodukten auf dem Voslapper Groden. Am Mittwoch (22.9.2021) soll der Rat der Stadt durch Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans den Weg dafür freimachen. BUND und Nabu stellen sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen eine leichtfertige Überplanung des Europäischen Vogelschutzgebietes Voslapper Groden Nord.

Gemeinsames Positionspapier der Wilhelmshavener Kreisgruppen des BUND und des Nabu zum Vorhaben der Firma AtlasInvest auf dem Voslapper Groden

Angesichts der hohen Bedeutung des Voslapper Grodens für den Arten- und Lebensraumschutz darf diese Entscheidung aus Sicht der Wilhelmshavener Kreisgruppen des BUND und des Nabu nicht einfach widerspruchslos durchgewunken werden, ohne die Sachargumente sorgfältig abzuwägen. Vor allem braucht es vorab ein offizielles Befreiungsverfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Als Natur- und Umweltverbände unterstützen wir zielführende Projekte zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen. Unsere kritische Position zum Vorhaben der Firma AtlasInvest gilt nicht dem „Ob“, sondern dem „Wo“ und „Wie“. Solche Projekte erfordern eine langfristige sorgfältige wie nachhaltig orientierte Planung. Denn es ergibt keinen Sinn, wertvolle Lebensräume vor klimabedingten Veränderungen zu schützen, um sie dann in großem Maßstab mit Industrieanlagen zuzustellen. Richtig ist zwar, dass der Voslapper Groden vor 50 Jahren zum Zweck der Industrieansiedlung aufgespült wurde. Seitdem hat sich aber die Flächennutzung deutschlandweit gravierend zulasten von Natur und Landschaft verändert. Bereits 1977 wurde infolge des aufkeimenden Bewusstseins für die Grenzen des Wachstums die sogenannte Eingriffsregelung in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen (1981 ins Landesnaturschutzgesetz Niedersachsen): Jeder Eingriff in Natur und Landschaft ist durch Ausgleich bzw. Ersatz an anderer Stelle zu kompensieren.

Allmählich wird es aber eng. Die Vorhabenträger konkurrieren um die noch verfügbaren Freiflächen und Kompensationsflächen und die Eingriffe werden häufig weit entfernt und entsprechend ineffektiv vom ursprünglichen Lebensraum kompensiert.

So rächt sich jetzt die jahrzehntelange verschwenderische Inanspruchnahme immer neuer Freiflächen, als sei Fläche kein höchst limitiertes Gut, sondern unbegrenzt vermehrbar. Als Konsequenz daraus muss zuallererst geprüft werden, welche bereits versiegelten, aber ungenutzten Flächen für neue Bauprojekte zur Verfügung stehen, bevor weitere Freiflächen oder, wie in diesem Fall, sogar wertgebende Natura 2000- Naturschutzflächen dafür beansprucht werden. Konkret wäre zu prüfen, welche ungenutzten Industrieflächen im Voslapper und Rüstersieler Groden als Alternative zur Verfügung stehen. Im Sinne nationaler bzw. landesweiter Strategien für den Klima- und Artenschutz sind darüber hinaus auch Alternativstandorte außerhalb des Stadtgebietes zu prüfen.

Darüber hinaus ist die vom Vorhabenträger skizzierte Technologie nicht im Sinne einer dezentral organisierten Energiewende. Wasserstoffproduktion ist eine geeignete Speichertechnologie für die hier in der Küstenregion produzierte Windenergie. Stattdessen wird unsere überschüssige Windenergie über das – von uns ebenfalls kritisierte – „NeuConnect“-Kabel nach Großbritannien exportiert, im Gegenzug erhalten wir von dort überschüssigen Atomstrom. Atlasinvest will wiederum in südlichen Ländern „des Sonnengürtels“ produzierten Wasserstoff auf dem Seeweg nach Wilhelmshaven importieren. Da der Transport von Wasserstoff in industriellem Maßstab derzeit noch nicht möglich ist, soll er am Produktionsort in Methan umgewandelt und nach der Anlandung hier wieder in Wasserstoff und CO2aufgespalten werden. Das CO2 wird dann an den Ursprungsort zurücktransportiert und in den neuerlichen Prozess eingespeist. Im Vergleich zur Wasserstoffproduktion hier vor Ort sind für die Umwandlungs- und Transportprozesse zusätzliche Energiemengen erforderlich, was das Ziel einer ressourcenschonend optimierten Energiegewinnung konterkariert.

Die wertvollen Flächen auf dem Voslapper Groden würden also einem Projekt geopfert, das nicht maßgeblich zu einer schnellen lösungsorientierten Energiewende beiträgt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse, das die Inanspruchnahme des Natur- und Vogelschutzgebietes nach §34 Bundesnaturschutzgesetzes rechtlich begründen würde, ist für uns bei diesem Projekt nicht erkennbar.

Fazit: Ohne ein rechtskonformes Befreiungsverfahren, ohne eine ausreichende Prüfung von Alternativen sowohl hinsichtlich des Standortes (WO) als auch der eingesetzten Technologie (WIE) ist eine verantwortungsvolle Entscheidung zugunsten einer Anlage zur Wasserstoffproduktion nicht möglich!

BUND Kreisgruppe Wilhelmshaven, Imke Zwoch, 1. Vorsitzende  

Nabu Kreisgruppe Wilhelmshaven, Maren Torhoff, 1. Vorsitzende

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top