Leserbrief
Jun 261986
 

Leserbriefe:

In der Ausgabe vom April 86 wird von Ihnen die ungültige Satzung der Bürgerschaft zitiert. Sie sind einer Falschinformation ohne Nachfrage gefolgt. Damit ist auch zum Teil verständlich, warum durch Weglassen ein anderer Inhalt wiedergegeben wird.
Die Vereinssatzung § 4 Absatz 1 lautet: Mitglied des Vereins Die Bürgerschaft kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden. Auch Mitglieder aller politischer Parteien können die Mitgliedschaft erwerben, sofern sie bereit sind, die Vereinsziele zu fördern.
Damit ist die mögliche Doppelmitgliedschaft Partei/Bürgerschaft erklärt. Die Mitglieder haben bisher unterschiedliche politische Grundauffassungen nicht zur Spaltung und Schwächung der Bürgerschaft eingesetzt. Politische Erpressung ist ein neuer Tatbestand. Dieses wird nur mit Bestürzung erlitten. Wie die politische und persönliche Glaubwürdigkeit eines Wahlkandidaten zu werten ist, der gegen eine Seite „Selbsttore“ schießt, müssen diese Personen selber wissen. Der Wähler wird es zu werten wissen. Haben Lügen kurze Beine und jeder Politiker viele Gesichter?

Werner Delor
Ratsherr der Bürgerschaft

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