Jugendvertreterwahlen
Mrz 011978
 

Aufruf zu den Jugendvertreterwahlen

Vom 1. Mai bis 31. Juni finden auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes die Jugendvertreterwahlen 1978 statt.

Der Bundeskongress der Jungsozialisten fordert alle Genossen auf , in ihrem Bereich zu kandidieren und sich für die Wahl aktiver Jugendvertreter aus den DGB- Gewerkschaften einzusetzen.
Zur Bekämpfung der aktuellen Probleme von Jungarbeitern und Auszubildenden ist eine starke gewerkschaftliche Interessenvertretung unmittelbar am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung.
Jugendarbeitslosigkeit, fehlende Ausbildungsplätze und Reform der beruflichen Bildung sind gegenwärtig zentrale Problembereiche , unter deren Folgen insbesondere die arbeitende und lernende Jugend in unverantwortlicher Weise zu leiden hat.
Da es sich jedoch nicht um eine spezielle Problematik jugendlicher Arbeitnehmer, sondern um die grundsätzliche Frage zunehmender Arbeitsplatzunsicherheit in unserer kapitalistischen Wirtschaftsordnung handelt, wird es darauf ankommen, in den kommenden Betriebsrats- und Jugendvertreterwahlen für eine starke betriebliche Gewerkschaftsvertretung einzutreten.
Der Kampf für eine Ausweitung der Arbeits- und Ausbildungsplätze muß gerade auch im Betrieb geführt werden . Daher ist eine starke Jugendvertretung notwendig. Deshalb sollten sich alle Jugendlichen an den Jugendvertreterwahlen beteiligen und die Kandidaten der DGB- Gewerkschaften wählen.

Rotdorn 03 IGM

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