Pressemitteilung BI Deichzaun WHV
(Wilhelmshaven, 05.10.2012) Nachdem die Bürgerinitiative endlich die Antworten des III. Oldenburgischen Deichbandes auf den Fragenkatalog über die CDU erhalten hat und das Thema auch in den Stadtrat und in den Umweltausschuss der Stadt getragen wurde, wird es Zeit, eine kurze Zwischenbilanz zu ziehen.
Nach Aussagen des zuständigen Stadtdezernenten im Rahmen der Stadtratssitzung im Juli 2012, bedarf die Errichtung von „Schafweidezäunen“ keiner deichrechtlichen Genehmigung, da es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Deicherhaltung handelt. (Die Bezeichnung „Schafweidezaun“ ist irreführend, es handelt sich hierbei um einen handelsüblichen verzinkten Drahtzaun, welcher in unterschiedlicher Höhe und Rasterung zur Einzäunung von vielen Tierarten, z.B. Gänsen, Strauße, Schweinen, Heidschnucken und Rehen; in spezieller Höhe und Rasterung an fast allen BAB als Wildschutzzaun verwendet wird.) Ebenso auch an vielen Stellen zur Ausgrenzung von Bürgern!
Schaut man nur mal unter Rubrik Küstenschutz ins Internetportal der Stadt, wird unter dem Punkt Benutzung der Deiche eine Ausnahmegenehmigung für Zäune und ein Nachweis der Deichsicherheit verlangt.
Nicht ohne Grund wird der Begriff „Schafweidezaun“ andauernd strapaziert. Das was an unseren Deichen gebaut wird, sind Zäune mit Pfählen, welche die Kleidecke des Deiches beschädigen! Dadurch werden Angriffspunkte für das Einsickern von Wasser in den Deichkörper geschaffen. Planung, Bau, und Finanzierung der Zäune erfolgten durch den Deichband. Die Kosten von ca. 15.000€/km wurden aus Mitteln der Deichunterhaltung gedeckt. Für diese Mittel werden die Verbandsbeiträge der Zwangsmitglieder des Deichbandes verwendet. Die Einwohner der Stadt Wilhelmshaven haben demzufolge einen Teil dieser Zäune bezahlt.
Die Zäune seien vom III. Oldenburgischen Deichband errichtet worden, um die Schafbeweidung zu ermöglichen und zu erleichtern. Zahlungen von EU-Geldern erfolgen im Allgemeinen an die Nutzer bzw. Pächter von landwirtschaftlichen Nutzflächen, d.h. in dem vorliegenden Fall an die Schäfer. Es scheint also einen rein wirtschaftlichen Hintergrund für diesen Bau zu geben.
Die Zäune wären nach der Niedersächsischen Bauordnung genehmigungsfrei und der Bauherr, also der Deichband trägt die Verantwortung. Der Deichband wies auch noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass die Begehung und das Befahren der Deichsicherungswege auf eigene Gefahr geschieht!
Der Deichband sei Eigentümer der Deiche und besitze in dieser Eigenschaft „gewisse Vorrechte“. Bis jetzt blieben sowohl der Deichband, als auch die untere Deichbehörde den Nachweis der Rechtmäßigkeit dieser Behauptung hierfür schuldig.
Nach dem Niedersächsischen Deichgesetz ist der Deichband Träger der Deicherhaltung. Das heißt lediglich, dass der Deichband dafür Sorge zu tragen hat, den Deich in seinem Bestand und seinen Abmessungen zu erhalten, damit er den Zweck der Gefahrenabwehr im Falle einer Sturmflut oder bei Hochwasser erfüllen kann. Im Übrigen besitzen die Deiche einen öffentlich-rechtlichen Sonderstatus und sind öffentliche Sachen.
Die von den Schafen beweideten Deichabschnitte befänden sich in einem guten Zustand und festgestellte Mängel an der Grasnarbe werden zeitnah behoben. Die Deichbehörde wache über Maßnahmen, die den Deich beeinträchtigen könnten. Da drängt sich der Verdacht auf, dass die Herren längere Zeit nicht an den Deichen waren. Diverse Fotos, welche die BI Deichzaun WHV ins Internet gestellt hat, belegen das Gegenteil. Dort kann man sich von den Schäden u.a. durch Wühltiere, Trampelpfaden und Disteln überzeugen. Diese sind in der Vergangenheit Schadensursachen für Deichversagen gewesen.
Die Schafbeweidung wurde in Niedersachsen erst Anfang der 1960er Jahre eingeführt. Erste mobile Zäune gab es in Wilhelmshaven ab Anfang der 1980er Jahre. Natürlich wird die Schafbeweidung weiterhin als Mittel der Deichpflege benötigt, da sie angeblich billiger ist als das maschinelle Mähen. Mittlerweile wird aber nach erfolgter Schafbeweidung nachgemäht, da die Schafe ihrer Tätigkeit bei den großen eingezäunten Flächen nicht nachkommen können.
Bedenklich und diskussionswürdig bleibt auch, dass unserer Ansicht nach der der einzige Wilhelmshavener Deichabschnitt ohne Schafbeweidung den besten Zustand aufweist. Als positive Signale sehen wir die Zusage, das Denkmal des „Alten Voslapper Leuchtturmes“ als Wahrzeichen der Stadt vom Deichzaun zu befreien und einen Zugang zu ermöglichen. Ein erster Abschnitt Stacheldraht in der Nähe der Infobox des Jade Weser Portes wurde entfernt.
Das Ziel der BI Deichzaun WHV bleibt der Rückbau der fest installierten Zäune auf den Deichen Wilhelmshavens und die Rückkehr der Nutzung mobiler Zäune, weil durch die etappenhafte Beweidung effektiveres Abgrasen erreicht wird und die abschnittsweise Verdichtung des Deichkörpers durch die Schafe ( ohne Entstehung von Trampelpfaden) ermöglicht wird.
Fotos: BI Deichzaun
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