Antrag auf OB-Abwahl
Sep 072018
 

(red) Im kommenden Jahr endet die Amtszeit von Oberbürgermeister Andreas Wagner. Er hat bereits kundgetan, dass er sich nicht zur Wiederwahl stellen wird. Während schon seit Wochen öffentlich der Kampf um potenzielle Kandidat*innen für die Wahl 2019 tobt, stellt Ratsmitglied Andreas Tönjes (Die PARTEI) einen Antrag auf die Abwahl von Andreas Wagner. Hier der Wortlaut der Pressemitteilung vom 7.9.2018:

Bereits am Freitag den 31.08.2018, und damit nur zwei Tage nach der letzten Ratssitzung, hat das Ratsmitglied Andreas Tönjes (Die PARTEI) den Antrag auf Abwahl von Andreas Wagner gestellt. Gemäß §82 NKomVG kann jedes Ratsmitglied diesen Antrag auch als Einzelantrag stellen, ohne dass hierfür erforderliche Quorum von ¾ der Ratsmitglieder bereits zu erfüllen. Damit steht es den anderen Ratsmitgliedern nun frei, ob sie sich dem Antrag anschließen oder ebenso einen Einzelantrag stellen. „Mir war dabei bewußt, dass es einigen Ratsmitgliedern, insbesondere den Mitgliedern anderer etablierten Parteien, sehr schwer fallen wird, einem PARTEI-Antrag zu folgen, aber für einen wahren Demokraten gab es mit der letzten Ratssitzung eigentlich keine andere Handlungsoption mehr.“
Den Antrag nun zu stellen wurde u.a. durch das Verhalten des OBs Andreas Wagner in der letzten Ratssitzung ausgelöst. Auch rund um das Vergabeverfahren zum Klinikneubau (die Wilhelmshavener Zeitung berichtete) wird es nach Meinung von Tönjes zunehmend nebulös, „insbesondere das Schüren von Zweifeln des OB und dessen „Selbstgefälligkeit“ in den Ratssitzungen ist nicht nur für viele Ratsmitglieder nur noch schwer zu ertragen, sondern wohl auch für die Menschen in der Verwaltung. Auch darüber muß sich der Rat als Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters im Klaren sein“. Außerdem bemängelte der Ratsherr die Art und Weise, wie das Stadtoberhaupt mit den Mitarbeitern der Verwaltung umgehe. „Er muss die Angestellten motivieren, fördern und deren Respekt haben. Dann kann er auf ihre Loyalität und ihr Fachwissen vertrauen.“ Die aktuelle Situation aber sieht wohl vollkommen anders aus, so Tönjes weiter. Auch bezweifelt Tönjes, dass die Ratsvertreter die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen können, die der Wähler bei einem so großen öffentlichen Projekt erwarten darf und muss. Ein solches Verhalten nach „Gutsherrenart“ eines Oberbürgermeisters in den Sitzungen fördert zunehmend auch die Politikerverdossenheit [sic!] bei den Wählern und spielt den Populisten in die Hände, ist sich der Ratsherr sicher. Das eine kommunale Vertretung sich aber auch wehrhaft zeigen kann und muss, wenn es erforderlich ist, zeige der entsprechende § 82 des NKomVG. „Dies ist keine Verurteilung des OB, nicht einmal eine disziplinarische Maßnahme, sondern der Ausdruck dafür, daß der OB nicht mehr das nötige Vertrauen der Ratsmitglieder, der Verwaltung und der Bürgerinnen und Bürger besitzt.“ so Tönjes.
Selbstverständlich sieht auch Tönjes die Gefahr eines kurzfristigen Imageschadens für die Stadt und für die CDU, aber hier würde seiner Meinung nach die Demokratie einen wesentlich höheren Schaden erleiden, wenn jetzt nicht gehandelt wird und dann könnte die Wahlbeteiligung neue Negativrekorde erreichen. Das der Zeitpunkt für eine mögliche Abwahl denkbar ungünstig ist, dessen ist sich der Ratsherr bewußt, aber der drohende Schaden könnte mit einer Unterlassung dieser Maßnahme die Stadt über Jahrzehnte lähmen. Den Wählern, die sich aber fragen, wo denn hier die Satire ist, denn schließlich ist Andreas Tönjes aktives Mitglied der Satirepartei Die PARTEI, antwortet der Politiker, offensichtlich steht es immer noch dem Narren zu, offen die Wahrheit auszusprechen. „Ich muß im Vergleich zu anderen Ratsmitgliedern keine Rücksicht auf das Ansehen meiner Partei legen, selbst wenn mein Antrag scheitern würde, dürfte es dem Oberbürgermeister schwer fallen, sich wieder als Opfer darzustellen. Es wäre schließlich nur der Versuch des Narren dem König die Krone zu entreißen und Narren sind selten ehrenvolle Gegner für Könige.“

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