Kein Kindergeld sollte nach Auffassung der Kindergeldstelle jungen arbeitslos gemeldeten Volljährigen mehr zustehen, wenn sie einen Nebenjob ausüben. Wie hoch die Entlohnung ist und wie zeitintensiv der Nebenjob ist, wäre demnach ganz egal gewesen.
Schön blöd, wer für 50 Euro im Monat die Regale im Supermarkt füllt und auf ein weit höheres Kindergeld „verzichtet“? Diese kurzfristig eingeführte Beregelung hat vielen den Anspruch auf Kindergeld genommen. Massive Proteste haben dazu geführt, dass diese fragwürdige Regelung stillschweigend wieder eingestampft wurde. Eine mit benachteiligten Jugendlichen beschäftigte Pädagogin ließ uns wissen, dass, obwohl die oben genannte Kürzungsmaßnahme nur von kurzer Dauer war, sich heute noch viele arbeitslose Jugendliche ohne Kindergeld über Wasser halten müssen, weil sie seinerzeit einen kleinen Nebenjob ehrlich gemeldet haben. Betroffene haben jetzt erneut auch rückwirkend Anspruch auf Kindergeld! (ub)
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