Halali auf Norderney
Es geschah im Oktober 1997, und wenn einige gut informierte Natur- und Menschenschützer nicht eingegriffen hätten, wäre der Vorfall bis heute der Öffentlichkeit verschwiegen worden: Aus den Reihen einer übermütigen 5köpfigen Jagdgesellschaft fielen Schrotschüsse auf einen Zivildienstleistenden der Nationalpark-Wacht.
Roland K. stellte die Grünrocke zur Rede, als die ersten Schüsse seine Holzhütte trafen und er seine Propangasflaschen gefährdet sah. Die Antwort traf ihn schmerzhaft auf dem Rückweg zur Hütte – der Arzt diagnostizierte später die Verletzung am Oberschenkel. Zusammen mit zwei Polizeibeamten stellte der Getroffene die Jäger in einer nahe gelegenen Salzwiese. Dort mussten sie ihre Personalien offen legen (was sie dem Zivi verweigert hatten) – und ließen durch Pöbeleien in Gegenwart der Beamten keinen Zweifel aufkommen, dass es sich nicht um ein Versehen gehandelt hatte.
Den Beteiligten, sollte man meinen, müsste sofort und unwiderruflich der Jagdschein bzw. die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen werden. Abgesehen von einer Strafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Und zwar allen, denn die Gruppe – darunter ein hochrangiger Kirchenvertreter und ein ehemaliger ostfriesischer Landtagsabgeordneter – weigerte sich, den Schuldigen zu benennen. Was sich übrigens durch Erzwingungshaft bewerkstelligen ließe, wenn man wollte. Da aber selbst der fürsorgepflichtige direkte Vorgesetzte des Zivis beim Staatlichen Amt für Insel- und Küstenschutz in Norden darauf drang, den Vorfall nicht „hochzuspielen“, stünde der körperlich und seelisch Getroffene mit seinen Verletzungen ziemlich allein da. Wenn nicht Außenstehende die Presse informiert hätten – auch der „Spiegel“ berichtete ausführlich – so dass wir den Hergang aus verschiedensten Berichten rekonstruieren konnten.
Gegen einen konstruktiven Dialog zwischen Befürwortern und Gegnern des Naturschutzes ist nichts einzuwenden. Mit dieser „Aktion“ hat sich die Jägerschaft, die sich selbst gern als Speerspitze des Naturschutzes und der Bürgernähe verkauft, ins eigene Knie geschossen – und zwar die ganze Zunft, solange sie sich nicht von diesen fünf Querschlägern distanziert. (red)
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