„Alternative“ in Gesetzeskonflikt
Das Magazin der Jungen Union Wilhelmshaven, die „Alternative“, hat sich aufgrund in jüngster Zeit häufender unerlaubter Handlungen in Gesetzeskonflikt gebracht. So wurden die beiden letzten Ausgaben Nr. 22 und 23 mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Oldenburg aus dem Verkehr gezogen.
In Nr. 22 der „Alternative“ wurde in dem Artikel „Brandstifter“ die Ehre einiger politisch Andersdenkender durch die unzutreffende Bezeichnung „einschlägig bekannte“ „prokommunistische Gewalttäter“ verletzt. Die Diffamierten haben gegen den damaligen Chefredakteur Bernd Michael Plate Strafanzeige erstattet und Schmerzensgeld gefordert. Da Exemplare der „Alternative“ 22 trotz gerichtlicher Verfügung mit den Namen der Diffamierten aufgefunden wurden, wird aufgrund der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 5.000,- DM beantragt. Die Verteilung der „Alternative „23 wurde untersagt, da die Redaktion der Zeitung es zuließ, daß in einem Leserbrief die GLU als „kriminelle Organisation“ diffamiert wurde.
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