Jul 112013
 

Weservertiefung steht vor dem Europäischen Gerichtshof

Bundesverwaltungsgericht Leipzig gibt Antrag des BUND statt

In dem Verfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest betreffend die Vertiefung der Außen- und Unterweser hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig heute in einem Hinweisbeschluss zahlreiche Rügen des BUND aufgegriffen und zudem beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vorzulegen. Der Senat ist damit einem Ersuchen des BUND gefolgt. Weiterlesen »

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