Das könnte teuer werden
Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs ist eine finanzielle Erstattung in Höhe des Tariflohns fällig
(noa) In unserer Ausgabe 238 berichteten wir unter der Überschrift „Sanktionen? – nicht ganz so beliebig!“ von einem Wilhelmshavener Arbeitslosen, der eine Sanktion durch das Job-Center erfolgreich abgewehrt hatte. Er hatte einen Ein-Euro-Job als „gelber Engel“ nach einem Vierteljahr abgebrochen, und das Job-Center hatte nach Auffassung des Sozialgerichts Oldenburg danach getrödelt. Weiterlesen »